§ 53 - Neuwahl bei der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Hall (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Bei der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr am 11.03.2005 in Bibersfeld wurde von der Gesamtfeuerwehr Oberbrandmeister Christoph Wenger zum 2. stellvertretenden Kommandanten neu gewählt.
Die Wahlen bedürfen gemäß § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz der Zustimmung des Gemeinderates. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken.
Der Gemeinderat stimmt der in der Jahreshauptversammlung erfolgten Wahl und der Ernennung von Oberbrandmeister Christoph Wenger zum 2. stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Hall zu.
(einstimmig - 34 -)