§ 118/6 - Verschiedenes: Siedlungsgebiet „Katzenkopf“; hier: Ausweisung als Spielstraße bzw. „verkehrsberuhigter Bereich“; - Antwort der Verwaltung an Stadtrat Röther, s. GR 30.06.04, § 93/14 - (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Anregung wurde im Verkehrsgespräch erörtert. Die Beteiligten kamen zu dem Ergebnis, dass dies aufgrund der Festlegung im Bebauungsplan nicht möglich ist. Der Bebauungsplan sieht eine Trennung von Fußgänger- und Fahrzeugverkehr vor, indem separate Gehwege ausgewiesen sind. In verkehrsberuhigten Bereichen dürfen keine separaten Gehwege ausgebaut sein, weil Fußgänger und Fahrzeugverkehr die gesamte Straße nutzen sollen und auch Kinderspiele überall erlaubt sind.
Nach den Erfahrungen der Verwaltung in anderen Wohngebieten haben sich die verkehrsberuhigten Bereiche leider nicht in der erhofften Weise bewährt. Die Anwohner klagen oft über zu schnelles Fahren und damit verbundene Gefährdungen der Kinder. Insofern hat sich die 30er Zone besser bewährt.