§ 22 - Satzung über Werbeanlagen für die Innenstadt, die Unterlimpurger Vorstadt und Steinbach (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Beschluss:
Die Satzung über Werbeanlagen für die Innenstadt, die Unterlimpurger Vorstadt und Steinbach wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO als Satzung beschlossen. Bestandteile sind die Textfassung des Baurechtsamts vom 15.08.2001 und die den Geltungsbereich darstellenden Lagepläne des Stadtplanungsamts vom 30.11.2000 mit gleichlautend datierter Begründung.
(einstimmig - 31 -)