TOP 3 - Förderung Schiedsrichtergruppe Schwäbisch Hall (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 171/22
Sachvortrag:
Die Schiedsrichtergruppe Schwäbisch Hall feiert in diesem Jahr ihr 75-jähriges Jubiläum und plant einen Festakt in einer städtischen Sporthalle. Sie bitten die Stadt um Unterstützung in Form einer einmaligen Gebührenbefreiung für die Nutzung der Halle für den Festakt (siehe Anlage 1).
Die Schiedsrichtergruppe profitiert nicht von der Sportförderrichtlinie der Stadt Schwäbisch Hall, da es sich bei der Schiedsrichtergruppe nicht um einen eingetragenen Verein handelt. Die Schiedsrichtergruppe ist jedoch unerlässlich, um den Wettkampf in Schwäbisch Hall aufrecht erhalten zu können.
Die Verwaltung befürwortet die einmalige Unterstützung in Form einer Befreiung vom Hallenentgelt anlässlich des Festaktes für das Jubiläum.
Der Stadtverband für Sport stellt den Antrag, die Schiedsrichtergruppe künftig bei der Einstufung des Hallenentgeltes wie einen örtlichen Verein zu behandeln und sie somit in die Kategorie eins einzustufen (siehe Anlage 2).
Die Verwaltung befürwortet auch diesen Antrag.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag Schiedsrichtergruppe
Anlage 2: Antrag Stadtverband für Sport
Beschlussfassung:
1. Die Schiedsrichtergruppe wird anlässlich ihres Festaktes zum 75-jährigen Jubiläum einmalig vom Hallenentgelt befreit.
2. Die Schiedsrichtergruppe wird ab dem laufenden Jahr 2022 beim Hallenentgelt in die Kategorie eins eingestuft.
(15 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen; Stadtrat Preisendanz wegen Befangenheit abgetreten)