§ 264 - a) Schlussbericht des Fachbereichs Revision über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Schwäbisch Hall und der Eigenbetriebe Werkhof, Friedhöfe, Abwasserbeseitigung und Touristik & Marketing Schwäbisch Hall; b) Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse 2014 der Stadt Schwäbisch Hall und der Eigenbetriebe Werkhof, Friedhöfe, Abwasserbeseitigung und Touristik & Marketing Schwäbisch Hall (öffentlich)
Sachvortrag:
a) Stadt
Der Gemeinderat hatte am 07.10.2015, § 233 den Jahresabschluss 2014 der Stadt Schwäbisch Hall nach § 95 GemO unter dem Vorbehalt der damals noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision zur Kenntnis genommen.
Es handelt sich um den dritten doppischen Jahresabschluss nach dem neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen in Baden-Württemberg. Zwischenzeitlich wurde der Jahresabschluss vom Fachbereich Revision geprüft. Der Schlussbericht liegt vor.
An dem vom Gemeinderat vorläufig zur Kenntnis genommenen Jahresabschluss 2014 wurde keine Veränderung vorgenommen.
Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, den Jahresabschluss 2014 der Stadt Schwäbisch Hall nach §§ 95, 95b GemO festzustellen.
Anlage 1: Schlussbericht 2014 Stadt Schwäbisch Hall
b) Eigenbetriebe
Der Gemeinderat hatte am 29.04.2015 den Jahresabschluss 2014 der Touristik & Marketing (§ 93) und die Jahresabschlüsse 2014 der Eigenbetriebe Werkhof (§ 226), Friedhöfe (§ 228) und Abwasserbeseitigung (§ 227) nach § 95 GemO unter dem Vorbehalt der damals noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch den städtischen Fachbereich Revision zu Kenntnis genommen. Zwischenzeitlich wurden die Jahresabschlüsse vom Fachbereich Revision geprüft. Der Schlussbericht über die Ergebnisse der Prüfungen liegt vor.
Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, die Jahresabschlüsse 2014 aller Eigenbetriebe nach § 95 Abs. 2 GemO festzustellen.
Anlage 2: Schlussbericht 2014 Eigenbetrieb Touristik & Marketing Schwäbisch Hall
Anlage 3: Schlussbericht 2014 Eigenbetrieb Friedhof
Anlage 4: Schlussbericht 2014 Eigenbetrieb Werkhof
Anlage 5: Schlussbericht 2014 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Stellvertretender Fachbereichsleiter Revision Engel trägt anhand der Sitzungsvorlage vor.
Stadtrat Weber beruft sich auf die Prüfungsbemerkungen auf Seite 120; hiernach sind die Ausgaben für externe Planer zu hoch. Er fragt, wie sich die Verwaltungsspitze zu einer Stellenschaffung im Bereich Stadtplanung positioniert.
Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf eine zusätzliche Stelle im Bereich der Bauleitplanung im Wirtschaftsplan der HGE, s. GR vom 26.10.15 nö. Würde in der Verwaltung eine Stelle mehr geschaffen, bedeute dies eine Aufgabe von Flexibilität. Es ist außerdem Voraussetzung, dass sich die Siedlungsentwicklung auf dem jetzigen hohen Niveau fortsetzt.
Stadtrat Kaiser hinterfragt das fehlende Risikomanagement im Bereich der SHB. Weiter möchte er wissen, wieso an einem privaten Darlehensnehmer 41.800 € gewährt wurden.
Oberbürgermeister Pelgrim entgegnet, dass es bisher Wunsch des Gemeinderats war, die SHB als schlanke Finanz-Holding mit den beiden Geschäftsführern van Bergen und Pelgrim zu installieren. Mit dem endgültigen Ausscheiden des Geschäftsführers van Bergen ist die Steuerungskompetenz neu zu beraten.
Das private Darlehen wurde in das Gebäude „Altes Schlachthaus“ investiert, um die Wiederinbetriebnahme zu ermöglichen.
Stadtrat Baumann stellt sich auf den Standpunkt, dass es Aufgabe des Fachbereichs Revision ist, die Verwaltung auf Gesetzestreue zu überprüfen. Strategische Empfehlungen des Fachbereichs Revision gehen zu weit. Politische Entscheidungen sind Aufgabe des Oberbürgermeisters und des Gemeinderats.
Oberbürgermeister Pelgrim teilt die Auffassung seines Vorredners nicht: Er sieht den Bericht des Fachbereichs Revision als kritischen Rückblick und Themensammlung. Diese soll ungefiltert an den Gemeinderat weitergegeben werden. Erst wenn der Gemeinderat die Aufnahme von einzelnen Themen wünscht, wird sich die Verwaltungsspitze hierzu äußern.
Stadtrat Schorpp widerspricht Stadtrat Baumann: Der Gemeinderat hat das Recht und die Pflicht sich umfassend zu informieren, deshalb möchte er die Freiheit des Fachbereichs Revision nicht beschneiden. Es ist auch legitim, dass der Fachbereich Revision Empfehlungen ausspricht; ob diese der Gemeinderat dann weiterverfolgt, liegt in dessen Entscheidung.
Stadtrat Schorpp spricht die Pauschalpreisnebenangebote und die Tariftreue an. Er möchte hierzu die Sicht der Verwaltung hören.
Oberbürgermeister Pelgrim bekennt sich uneingeschränkt zur Tariftreue. Bei Pauschalpreisnebenangeboten wurden die gegenläufigen Ansichten sogar im Gemeinderat diskutiert und auch entschieden.
Stadträtin Schmalzriedt hinterfragt die Auflösung von alten Gutscheinen.
Oberbürgermeister Pelgrim stellt klar, dass es lediglich um die bilanzielle Ausbuchung geht; der Einzelanspruch bleibt erhalten.
Stadträtin Koch ist der Ansicht, dass die Stadt keinesfalls Null verschuldet ist. In den Eigenbetrieben und auch in den Unternehmen mit städtischer Beteiligung sind sehr wohl Kredite ausgewiesen.
Oberbürgermeister Pelgrim hebt auf die Vergleichbarkeit ab: Der steuerfinanzierte Kernhaushalt ist schuldenfrei. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung besitzt einen eigenen Finanzkreislauf und finanziert sich über Gebühren. Die Eigenbetriebe Friedhof und Werkhof nehmen ebenfalls öffentliche Aufgaben wahr und müssen somit über Steuern und Abgaben finanziert werden. Die Unternehmen mit städtischer Beteiligung haben durchaus Verbindlichkeiten, jedoch noch höhere Vermögenswerte.
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
a) Stadt Schwäbisch Hall
Die Jahresabschluss 2014 der Stadt Schwäbisch Hall wird nach § 95 GemO mit folgenden Schlusssummen endgültig festgestellt:
A. Ergebnisrechnung |
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in EUR |
Ordentliche Erträge |
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98.441.984,10 |
Ordentliche Aufwendungen |
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95.703.438,77 |
Ordentliches Ergebnis |
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2.738.545,33 |
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Außerordentliche Erträge |
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8.092.226,92 |
Außerordentliche Aufwendungen |
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2.228.058,99 |
Sonderergebnis |
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5.864.167,93 |
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Gesamtergebnis |
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8.602.713,26 |
B. Finanzrechnung |
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in EUR |
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln |
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50.783.904,68 |
Zahlungswirksame Erträge |
94.834.975,41 |
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Zahlungswirksame Aufwendungen |
87.856.283,95 |
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Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
6.978.691,46 |
6.978.691,46 |
|
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|
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
10.141.723,03 |
|
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
16.596.428,88 |
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Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit |
-6.454.705,85 |
-6.454.705,85 |
|
|
|
Einzahlungen aus Kreditaufnahmen |
0,00 |
|
Auszahlungen für Kredittilgungen o.ä. |
0,00 |
|
Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit |
0,00 |
0,00 |
|
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Haushaltsunwirksame Einzahlungen |
6.173.475,90 |
|
Haushaltsunwirksame Auszahlungen |
6.293.923,98 |
|
Überschuss aus haushaltsunwirksamen Ein-/Auszahlungen |
-120.448,08 |
-120.448,08 |
|
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Endbestand an Zahlungsmitteln |
|
51.187.442,21 |
C. Vermögensrechnung (Bilanz) |
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1. Vermögen |
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1.1 immaterielle Vermögensgegenstände |
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167.041,71 |
1.2 Sachvermögen |
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222.334.139,82 |
1.3 Finanzvermögen |
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98.747.951,75 |
2. Abgrenzungsposten |
|
3.827.713,39 |
3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) |
|
0,00 |
Summe Aktiva |
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325.076.846,67 |
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1. Kapitalposition |
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270.461.273,53 |
1.1 Basiskapital |
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247.962.906,30 |
1.2 Rücklagen |
|
21.611.173,19 |
1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses |
|
0,00 |
2. Sonderposten |
|
46.904.739,81 |
3. Rückstellungen |
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75.206,51 |
4. Verbindlichkeiten |
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3.586.924,58 |
5. passive Rechnungsabgrenzungsposten |
|
4.265.611,75 |
Summe Passiva |
|
325.076.846,67 |
|
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D. Der Schuldenstand wird festgestellt mit |
|
0,00 |
b) Eigenbetriebe
Die Jahresabschlüsse 2014 der Eigenbetriebe werden nach §§ 95, 96 GemO mit den folgenden Schlusssummen endgültig festgestellt: |
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1) Eigenbetrieb Werkhof |
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Erträge und Erlöse |
7.236.608,20 € |
Aufwendungen |
-7.235.716,01 € |
Überschuss |
892,19 € |
Der in 2014 erwirtschaftete Überschuss von 892,19 € wird verwendet zur Reduzierung des Verlustvortrags aus Vorjahren von 342.797,25 € auf 341.905,06 €. |
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Summen Aktiva und Passiva jeweils |
5.991.737.38 € |
Stand der Schulden zum 31.12.2014: |
1.694.259,26 € |
Die Betriebsleitung wird entlastet. |
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2) Eigenbetrieb Friedhöfe |
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Erträge und Erlöse |
454.445,26 € |
Aufwendungen |
-919.368,94 € |
Fehlbetrag |
-464.923,68 € |
Der Jahresfehlbetrag des Eigenbetriebs Friedhöfe vor Verlustübernahme durch die Stadt Schwäbisch Hall beträgt 464.923,68 €. 420.000 € wurden bereits im abgeschlossenen Jahr an den Eigenbetrieb Friedhöfe überwiesen. Der Differenzbetrag wird auf die neue Rechnung vorgetragen. Die Stadt stellt hierzu 66.712,43 € überplanmäßig zur Verfügung. |
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Summen Aktiva und Passiva jeweils |
7.896.122,05 € |
Stand der Schulden zum 31.12.2014 (Trägerdarlehen Stadt): |
3.412.500,00 € |
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3) Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung |
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Erträge und Erlöse |
7.624.395,81 € |
Aufwendungen |
-7.624.395,81 € |
Überschuss |
0 € |
Der eigentliche Überschuss von 506.219,08 € wurde als Rückstellung zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen gebucht. |
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Summen Aktiva und Passiva jeweils |
62.535.804,57 € |
Stand der Schulden zum 31.12.2014: |
42.136.297,07 € |
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4) Eigenbetrieb Touristik & Marketing Schwäbisch Hall |
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betriebliche Erträge und Erlöse |
1.073.240,76 € |
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
1.194,78 € |
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
329,94 € |
betriebliche Aufwendungen |
-2.020.988,56 € |
sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
-19,85 € |
Fehlbetrag |
-946.242,93 € |
Summen Aktiva und Passiva jeweils |
1.367.084,86 € |
Stand der Schulden zum 31.12.2014 |
0,00 € |
Der Jahresfehlbetrag wird auf die neue Rechnung vorgetragen und von der Stadt Schwäbisch Hall ausgeglichen. Die Betriebsleitung wird entlastet. |