§ 159 - Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Schwäbisch Hall mit Lagebericht zum 31.12.2016 (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016 aufgestellt. Der Bericht zur örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision zur endgültigen Feststellung des Jahresabschlusses und Entscheidung durch den Gemeinderat steht noch aus. Die Prüfung erfolgt in den nächsten Monaten.
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung hatte 2016
Erlöse und Erträge von |
8.454.423,99 € |
und Aufwendungen in Höhe von |
7.582.951,65 € |
Daraus ergibt sich eine Kostenüberdeckung von |
871.472,34 €. |
Für das Betriebsergebnis und die Kostenüberdeckung sind folgende Tatsachen ausschlaggebend:
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Im Wirtschaftsplan war ein Defizit in Höhe von 244.000 € geplant. Das tatsächliche Ergebnis fällt positiv aus. Die Kostenüberdeckung beträgt 871.472,34 €.
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Die Erlöse/Erträge waren insgesamt höher wie geplant. Die Erlösarten (Auflösung der Zuschüsse und Abwasserbeiträge, Personalkostenersätze und sonstige Erlöse) liegen unter den Planansätzen (- 146.024,09 €). Die Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren) waren insgesamt um 959.448,08 € höher als der Planansatz.
Die versiegelten Flächen der privaten Grundstückseigentümer waren größer als angenommen. Die bezogene Frischwassermenge von den Stadtwerken Schwäbisch Hall war um 252.276 cbm höher als angenommen. -
Die Aufwendungen waren um 302.048,35 € (- 3,83 %) geringer als die geplanten Ansätze. Beim Materialaufwand, den Personalkostenersätzen und dem Zinsaufwand sind die Aufwendungen geringer als geplant. Mit der personellen Verstärkung der Abteilung Abwasserbeseitigung durch einen weiteren Ingenieur in 2015 erhöhte sich der Personalaufwand. Mit der Umschuldung von bestehenden Darlehen verringerten sich die Zinsbelastungen von 2015 gegenüber 2016 nochmals um 132.921,69 €.
Der Gewinnvortrag bis 2013 in Höhe von 633.633,15 € wurde mit Abschluss der Jahresergebnisses 2015 und den gebührenrechtlichen Ergebnisermittlungen bis 2014 umgebucht und als Allgemeine Rücklage im Eigenbetrieb ausgewiesen.
Die gebührenrechtliche Ergebnisermittlung für 2016 wird an das Unternehmen Allevo in Auftrag gegeben. Die Entscheidung über die Verwendung der Kostenüberdeckung und deren Verwendung soll bei der nächsten Gebührenkalkulation erfolgen.
Eine Kostenüberdeckung ist wegen zwingender Ausgleichsverpflichtung nach dem Kommunalabgabengesetz (innerhalb von 5 Jahren) im Wirtschaftsjahr der Entstehung nach § 249 Abs. 1 HGB über die Gewinn- und Verlustrechnung einer Gebührenausgleichsrückstellung aufwandswirksam zuzuführen und beim späteren Ausgleich (Einstellung in die einem Gebührenbeschluss zugrundeliegende Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss) erfolgswirksam wieder aufzulösen.
Die Verwaltung und die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung geben das vorläufige Ergebnis bekannt.
Anlage: Jahresabschluss und Lagebericht 2016
Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt regt an, die Verbindlichkeiten Zug um Zug abzubauen. Diese würden die Gebühren durch die anfallenden Zinsen erhöhen. Wenn man genügend Geld habe, sollte man bei den Eigenbetrieben die Schulden ins Visier nehmen. Dies gelte auch für die Friedhöfe. Hier bestehe die Anregung zu kommunizieren, dass man bei den Abwassergebühren eine Gebührenstabilität habe. Es werde von einer Kostenüberdeckung gesprochen. Man würde sich freuen, wenn die Investitionen im Bereich Abwasser so seien, dass diese mit dem was man einnehme übereinstimme.
Oberbürgermeister Pelgrim kündigt eine Erstellung des Prüfberichts bis Dezember an.
Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt wirft ein, dass in der Sitzungsvorlage ein Beschlussantrag stehe. Es wird angefragt, ob die Vorlage falsch sei.
Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass der Jahresabschluss noch nicht geprüft sei. Es handle sich in heutiger Sitzung um eine Kenntnisnahme.
Beschluss:
Der Jahresabschluss 2016 wird dem Gemeinderat vorab zur Kenntnis gegeben. Nach Vorlage des Prüfungsberichts vom Fachbereich Revision erfolgt die Beschlussfassung.
(ohne Abstimmung)