TOP 3 - Besetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 1.zu170/24

Sachvortrag:

In seiner Sitzung am 24. Juli 2024 hat der neu konstituierte Gemeinderat die Neubesetzung der Ausschüsse und weiterer Gremien vorgenommen. Über die Besetzung des Aufsichtsrats der GWG konnte keine Einigung erzielt werden.

Die Besetzung wird nun durch Wahl vorgenommen. Nach § 104 GemO finden dabei die Vorschriften über die Wahl der Mitglieder beschließender Ausschüsse des Gemeinderats gemäß § 40 GemO Anwendung. Gemäß Gesellschaftervertrag der GWG gehören dem Aufsichtsrat neben dem Oberbürgermeister zehn Mitglieder des Gemeinderats an, die Gesellschafterversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen.

In der Übersicht der Gremienbesetzung für den 24. Juli kam es zu einem redaktionellen Fehler beim Wirtschaftsförderungsausschusses. Stadtrat Rempp ist hier als Mitglied wie auch als stellvertretendes Mitglied aufgeführt, tatsächlich wurde von der SPD-Fraktion Stadtrat Pelgrim als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen. Zudem wird in der Überschrift die Anzahl der Plätze fälschlicherweise mit fünf angegeben, es wurden aber sechs Mitglieder benannt. Anlage 1 umfasst die korrigierte Übersicht über die Besetzung des Wirtschaftsförderungsausschusses.

Anlage:
Anlage 1: Besetzung Wirtschaftsförderungsausschuss
Anlage 2: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FWV (eingestellt am 27.09.2024)

Beschlussfassung:

1. Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats der GWG.

Die Besetzung erfolgt im Wege der Einigung gemäß der Sitzungsvorlage vom Gemeinderat am 24.07.2024.

(einstimmig - 32)

2. Der Gemeinderat stimmt der Besetzung des Wirtschaftsförderungsausschusses gemäß Anlage 1 einvernehmlich zu.

(einstimmig - 32)

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