TOP 23 - Gewinnung und Bindung von Beschäftigten; hier: freiwillige Leistungen (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 39/24
Sachvortrag:
Die Stadtverwaltung hat, wie viele andere Unternehmen auch, große Schwierigkeiten qualifziertes Personal zu gewinnen und zu halten. Da Gestaltungsmöglichkeiten über das Gehalt nur sehr eingeschränkt bestehen, wir uns aber im Wettbewerb mit anderen Unternehmen um Fachkräfte befinden, beabsichtigt die Stadtverwaltung auch in anderen Formen sich um das Thema Gewinnung und Halten von Beschäftigten zu bemühen. Hierbei sollen neben den rein finanziellen Anreizen auch andere Faktoren wie Ökologie, die Gesundheit der Beschäftigten und alternativ die Stärkung des lokalen Handels Berücksichtigung finden.
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Beamten nicht ohne weiteres freiwillige Leistungen gewährt werden dürfen (nur für die gesetzlich vorgesehenen Bereiche wie Gesundheit, ÖPNV und Fahrradleasing).
Die Verwaltung war deshalb bemüht ein Gesamtpaket zu schnüren, das versucht alle Interessen der Beschäftigten hinreichend zu berücksichtigen. Die Verwaltung schlägt vor, dass alle aktiven Beschäftigten (Lohn- bzw. Besoldungsempfänger) eine der folgenden Zusatzleistungen auswählen können.
1. Zuschuss zum sogenannten Deutschland-Ticket in Höhe von 40.- Euro monatlich.
2. Zuschuss zum EGYM Wellpass in Höhe von 40.- Euro monatlich.
3. Monatliche Überweisung von 30,-Euro auf das Gutscheinsystem Heimatkaufen (nicht für Beamtinnen und Beamte möglich).
ad 1) Die Stadt zahlt bisher einen Zuschuss für das Deutschlandticket in Höhe von 12,25 Euro monatlich: Der Bund übernimmt bis zum Ende des Jahres 2024 noch einen Anteil in Höhe von 2,45 Euro, so dass die Beschäftigten bisher einen Eigenanteil in Höhe von 34,30 Euro bezahlen. Zukünftig würde sich der Eigenanteil, bei einem Monatspreis von 49,- Euro auf 9 (bis Ende 2024 auf 6,55 Euro) reduzieren.
ad 2) EGYM Wellpass ist ein Netzwerk aus über 7.700 Partnern mit unterschiedlichsten Angeboten wie Fitnessstudios, Schwimmbädern, Boulderhallen, Yogastudios, etc. Hier kann jede/jeder Beschäftigte wohn- und arbeitsplatznah und zudem deutschlandweit ein passendes Angebot finden. In Schwäbisch Hall gibt es z.B. mehrere Fitnessstudions, die Partner bei EGYM sind. Auch das Freizeitbad Schenkensee ist Partner. Die monatlichen Kosten für die Mitgliedschaft betragen 66,64 Euro. Bei einem Zuschuss in Höhe von 40,- Euro würde somit ein Eigenanteil in Höhe von 26,64 Euro monatlich anfallen.
ad 3) Heimatkaufen ist ein elektronisches Gutscheinsystem für den Landkreis Schwäbisch Hall, das lokale Einzelhändler, Dienstleister und Gastronomen unterstützt. Die Inhaber der Gutscheine können bei allen teilnehmenden Betrieben im Landkreis Schwäbisch Hall die Gutscheine einlösen. Da es sich um eine elektronische Gutscheinkarte handelt, kann auf diese monatlich, mit vertretbarem Aufwand, der entsprechenden Betrag durch den Arbeit-geber aufgezahlt werden. Träger ist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Schwäbisch Hall.
Die vorgeschlagene unterschiedliche Höhe der Bezuschussung begründet sich darin, dass die Stadt Schwäbisch Hall zwar den Bereich des ÖPNV und der Gesundheit besonders fördern will, aber auf der anderen Seite auch beachtet und respektiert werden muss, dass es zahlreiche Beschäftigte gibt, die die Angebote im Bereich des ÖPNV oder der Gesundheit nicht nutzen können oder wollen und auch diesen Beschäftigten ein Angebot unterbreitet werden soll. Die Verwaltung hält die Beibehaltung eines Eigenanteils für das Deutschlandticket und das EGYM für dringend angezeigt um Mitnahmeeffekte zu verhindern.
Auszubildende und Anerkennungspraktikantinnen/-praktikanten erhalten einen Zuschuss in Höhe der tatsächlichen Kosten für das „Deutschland-Ticket JugendBW“ (derzeit 30,42 Euro monatlich).
Weiterhin beabsichtigt die Stadtverwaltung allen Beschäftigten kostenfrei Wasser, Sprudel und Kaffee/Tee zur Verfügung zu stellen. Hierfür muss noch eine entsprechende Logistik geschaffen und Kaffeemaschinen gekauft bzw. geleast werden. Der Fachbereich Organisation und IT wird diese Aufgabe übernehmen.
Ferner möchte die Stadt allen Beschäftigten, neben den bisher schon vorhandenen Gratifikationen bei Dienst- und Stadtjubiläen, eine kleine Gratifikation bei besonderen Anlässen zukommen lassen. Alle Beschäftigten sollen anlässlich eines runden Geburtstages (30, 40, 50, 60 Jahre), bei der Geburt eines Kindes, einer Eheschließung und nach der Rückkehr von einer längeren Krankheit oder Elternzeit ein Geschenk im Wert von bis zu 25,- Euro erhalten. Der Personalrat der Stadt hat sich bereit erklärt die Abwicklung dieser Gratifikationen zu übernehmen.
Die Kosten für diese beabsichtigten Maßnahmen können leider nicht ganz genau ermittelt werden, da es keine verläßliche Zahlen gibt, wer wann welche Leistungen in Anspruch nehmen wird. Die Verwaltung geht grob von folgenden Aufwendungen aus.
Die jährlichen Kosten für den Zuschuss zum Deutschlandticket, EGYM oder Heimatkaufen dürften sich insgesamt auf maximal ca. 350.000 Euro belaufen.
Die Kosten für das „Deutschland-Ticket JugendBW“ werden auf ca. 30.000 Euro jährlich geschätzt (ca. 80 Personen mal 30 Euro mal 12 Monate)
Die Kosten für die Bereitstellung von Wasser, Sprudel und Kaffee/Tee schätzen wir auf ca. 60.000 Euro jährlich (einschl. Kauf bzw. Leasing entsprechender Kaffeemaschinen). Dies entspricht einem monatlichen Aufwand von ca. 6.40 Euro je Beschäftigten. Hierfür soll dem Fachbereich Organisation und IT ein eigenständiges Budget bereitgestellt werden.
Die Kosten für die Gratifikation bei besonderen Anlässen schätzen wir auf ca 5.000 bis maximal 10.000 € jährlich. Hier sollte für den Personalrat ebenfalls ein eigenes Budget gebildet werden.
Insgesamt ist bei der Stadt Schwäbisch Hall mit Gesamtkosten für die o.a. Maßnahmen in Höhe von ca. 450.000 Euro jährlich zu rechnen (ca. 48 Euro pro Person und Monat)
Die Regelung soll auch für die Beschäftigten im Bereich der Stiftung des Hospitals zum Heiligen Geist Anwendung finden.
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat stimmt der Umsetzung der geplanten Maßnahmen und der Schaffung der entsprechenden Budgets außerplanmäßig zu. Die Deckung erfolgt über das allgemeine Personalbudget. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die vorgeschlagenen Maßnahmen baldmöglichst umzusetzen und die Details der Umsetzung zu regeln.
(25 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)