§ 94 - Brenzhaus, Mauerstraße; hier: Umbaupläne zur Neugestaltung (öffentlich)
Sachvortrag:
Architekt Kuhn stellt die geplante äußere Gestaltung im Namen der Architektengemeinschaft Kuhn, Mix, Schuch und Weidenbach an einem detailgetreuen Modell vor.
Im Brenzhaus werde nach dem Ausbau 1/3 mehr Fläche zur Verfügung stehen. Das Erfolgsrezept sei die wesentliche Aktivierung vorhandener Flächen wie etwa des Treppenhauses.
Doch dies allein genüge nicht. An die Nordseite des Gebäudes (die der Heimbacher Gasse/ Henkersbrücke zugewandte Seite) werde ein Anbau gesetzt. Dieser solle künftig den Haupteingang bilden und das Treppenhaus mit Aufzug beinhalten.
Diese „Treppengasse“ von der Mauerstraße zur Langen Straße nehme die historischen Haller Treppengässchen (Brüder-, Kirch-, Glocken- und Schlossergasse) zum Vorbild.
Die Gebäudefront zum Kocher solle das Grundprinzip der Mauerstraße aufnehmen, was durch die vertikale Fassadenstruktur erreicht werde, die dem Brenzhaus ein ganz neues Gesicht verleihen soll. Diese „schirmartige Fassade“ an der Ost- und Südseite werde durch eine Kombination aus Holz und Glas entstehen. Die Glasverschalung würde quasi vor den bestehenden Baukörper gesetzt und liefere dem Haus einen Vollwärmeschutz. Die neue Fassade dürfte dem Gebäude auch optisch mehr Profiltiefe verleihen.
Das Hauptproblem sei aber das Erschließungskonzept für das Innere des Gebäudes.
Stadtrat Unser bittet die Verwaltung um Pläne für die Fraktion, die sich noch ausgiebig mit diesem Thema beschäftigen müsse.
Auf entsprechende Frage von Stadtrat Baumann teilt Bürgermeister Stadel mit, dass – wenn ein Baugesuch eingegangen sei – der Gemeinderat sein Einverständnis hierzu geben müsse, da es sich nach Auffassung der Verwaltung um ein Thema von grundsätzlicher Bedeutung handele.
Nach weiterer kurzer Aussprache mit verschiedenen Fragen an Architekt Kuhn teilt Oberbürgermeister Pelgrim mit, was auch von den Stadträten Reber und Vogt bestätigt wird, dass es sich bei der vorgestellten Planung um eine Basis handele, auf der man weiterarbeiten könne.
Die Stadt bzw. der Gemeinderat würden nun das Baugesuch abwarten und daraufhin dann endgültig entscheiden.