§ 20 - Aufstellung des Bebauungsplans "Solpark - Änderung Nord", Hessental; hier: Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss (öffentlich)
Sachvortrag:
Am 23.02.2005 hat der Gemeinderat den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Ostumfahrung“ gefasst.
Die Trasse dieser Umfahrung nimmt bisherige Gewerbeflächen des Solparks in Anspruch. Deshalb ist eine Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplans Solpark notwendig. Der Planentwurf hat in erster Linie eine Änderung der Baufelder zur Straßentrasse der Ostumfahrung zum Inhalt. Die Nutzung der Flächen als GE bleibt bestehen.
Seit einiger Zeit ist eine verstärkte Nachfrage nach großflächigen Gewerbegrundstücken zu verzeichnen, deren Bereitstellung für die Stadt zunehmend schwieriger wird. Mit Hilfe einer Bebauungsplanänderung könnte auf diese Tendenz rasch reagiert werden. Durch Verzicht auf den östlichen Straßenzug der Otto-Hahn-Straße ließen sich in diesem Bereich künftig größere Grundstücke zur Verfügung stellen.
Im Gebiet von Jakob-Berlinger-Weg und Lise-Meitner-Straße steht weiterhin eine Vielzahl von kleineren Parzellen ab 2.500 m² zur Verfügung, mit denen die entsprechende Nachfrage befriedigt werden kann.
Die Grenzen der geplanten Baufelder verlaufen in einem Abstand von etwa 15 m parallel zur Trasse der Ostumfahrung. Die dazwischen liegenden Bereiche werden - mit Ausnahme der notwendigen Flächen für die Straßenentwässerung der Ostumfahrung (Graben, etc.) - als private Ausgleichsflächen vorgesehen.
Das bisherige Prinzip einer 2- bis 3-geschossigen Bauweise entlang der Erschließungsstraße und einer 2-geschossigen Bauweise im rückwärtigen Bereich der Grundstücke wird grundsätzlich beibehalten, wobei hinsichtlich der Höhenentwicklung der Gebäude vor allem die Belange des Flugplatzes zu berücksichtigen sind.
Durch den geplanten direkten Anschluss der Otto-Hahn-Straße an die künftige Ostumfahrung erhält diese einen anderen Stellenwert. Deshalb entspricht die Straßenraumgestaltung den anderen Hauptzufahrten, wie z. B. der Eugen-Bolz-Straße.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Süden durch die Straßenzüge von Eugen-Bolz-, Alfred-Leikam- und Otto-Hahn-Straße gebildet. Im Westen knickt die Plangebietsgrenze nach Norden bis zur Trasse der Ostumfahrung ab und verläuft dann an dieser entlang in Richtung Südosten, bis sie unter Aussparung des vorhandenen Regenrückhaltebeckens östlich des Neuen Hangars wieder auf die Eugen-Bolz-Straße trifft.
- Empfehlung an den Gemeinderat -
A) Der o. g. B-Plan Nr.: 0313-01/10 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:1000 vom 10.03.2005 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 10.03.2005. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr.: 0313-01/10. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(einstimmig - 21 -)