§ 19 - Aufstellung des Bebauungsplans "Mittelhöhe I - Nördiche Ergänzung", Hessental; hier: Satzungsbeschluss (öffentlich)
Sachvortrag:
Der o. g. Bebauungsplan wurde in der Zeit vom 18.11. bis 20.12.2004 öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig sind die Träger öffentlicher Belange benachrichtigt worden. Im Zuge dieses Anhörungsverfahrens gingen keine Stellungnahmen ein, die einer Abwägung bedürfen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung erhoben zwei Bürger Bedenken gegen den Bebauungsplan, die im folgenden abgewogen werden:
- Herr Alfred Grupp, Mittelhöhe 49, hält die Reduzierung der öffentlichen Stellplätze von derzeit 12 auf künftig 5 angesichts der angespannten Parksituation in der Mittelhöhe für nicht vertretbar. Außerdem erhebt er Bedenken, dass die nun zur Bebauung vorgesehene Fläche ursprünglich einen dem Gemeinbedarf dienenden Spielplatz dargestellt hat und von den Anliegern durch deren Erschließungsbeiträge mitfinanziert wurde. Es sei deshalb nicht angemessen, diese Fläche nun dem Grundstücksmarkt zur Verfügung zu stellen. Abwägungsvorschlag: Eine Beibehaltung der derzeitigen Anzahl öffentlicher Stellplätze in diesem Bereich wäre nur unter Verzicht auf eines der Baufelder möglich. Die Verwaltung ist der Ansicht , dass im Rahmen der vom Gesetzgeber gewünschten sparsamen Umgangs mit Grund und Boden bei der Abwägung zwischen einer weiteren Baumöglichkeit in innerörtlicher Lage und öffentlichen Stellplätzen der Baumöglichkeit der Vorrang zu geben ist. Die Darstellung von Herrn Grupp ist richtig, dass die Anlegung des Spielplatzes 1975 durch die Erschließungsbeiträge der an die Erschließungsstraße angrenzenden Grundstücke mitfinanziert wurde. Die Spielgeräte wurden bereits 2002 abgebaut, da sie vollständig verbraucht waren und eine Sicherheitsgefahr darstellten. Vom Gemeinderat wurde kein Bedarf für eine kostenintensive Neuausstattung des Platzes gesehen, da in fußläufiger Entfernung ein neuer Spielplatz durch die Stadt finanziert wurde. Es wird daher vorgeschlagen, an der geplanten Bebauungsplanänderung festzuhalten. Nachdem der neue Platz in einer Entfernung von weniger als 200 m vom alten liegt, ist eine Schlechterstellung der Benutzer nicht gegeben.
- Herr Kurt Bonz, Mittelhöhe 27, macht folgende verfahrensrelevante Äußerungen zum Bebauungsplanentwurf: Die vorhandenen 13 Stellplätze wären abends fast immer voll belegt. Die Fläche sei noch ein Spielplatz, der von den Anliegern mit ihren Erschließungsgebühren bezahlt wurde. Der Platz gehöre somit den Anliegern und der Gemeinde, er könne demnach nicht veräußert werden. Abwägungsvorschlag: Es wird auf den Abwägungsvorschlag Grupp (s.o.) verwiesen. Die Ein- und Ausfahrt einer Garage in der Kurve hält Herr Bonz für gefährlich und ist der Ansicht, dass sie nicht an diese Stelle gehöre. Ferner fragt er, ob in dem Gebiet auch Schwerindustrie angesiedelt werden könne. Abwägungsvorschlag: Bei einer den Gegebenheiten angepassten Geschwindigkeit ist die Garagenzufahrt als unproblematisch zu beurteilen. Schwerindustrie ist rechtlich nicht möglich, da das Gebiet als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist. Herr Bonz teilt weiterhin mit, dass Grünflächen das Leben in der Stadt attraktiv und lebenswert machen. Der Sauerstoff, der von den Bäumen erzeugt wird, sei wichtig. Es seien dort viele Vögel und Kleinlebewesen vorhanden. Er lehnt eine Bebauung der Fläche deshalb ab. Abwägungsvorschlag: Es ist richtig, dass die geplante Bebauung der Fläche zu einem Verlust von Bäumen und unversiegelter Fläche führen wird und somit einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde aus diesem Grund ein Umweltbericht mit Darstellung und Bewertung der Eingriffe mit Ausgleichsmaßnahmen gemäß §§ 1a und 2a BauGB erarbeitet. Die vorgeschlagenen planin- und planexternen Ausgleichsmaßnahmen wurde von der Unteren Naturschutzbehörde akzeptiert und bereits mit ihr durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbart.
Stadtrat Unser geht kurz auf die Vorgeschichte zu dieser Angelegenheit ab dem Jahr 2002 ein und spricht sich gegen die jetzt vorgelegte Planung mit sechs Doppelhäusern aus. Er ist dafür, zumindest einen Teil dieser Freifläche zu erhalten.
Nach weiterer kurzer Aussprache stellt Stadtrat Baumann den Geschäftsordnungsantrag, zunächst eine Ortsbesichtigung durchzuführen, um sich vor Ort ein konkretes Bild von der Situation machen zu können.
Dem Vorschlag auf Vertagung und Ortsbesichtigung wird einstimmig - 21 - zugestimmt.