§ 115 - Änderung der Hauptsatzung; a) Zahl der Mitglieder in verschiedenen Ausschüssen der Stadt Schwäbisch Hall; b) Redaktionelle Änderungen wegen Verkaufs des städt. Bestattungsinstituts (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
- In den folgenden Ausschüssen soll die Zahl der Mitglieder aufgrund der Gemeinderatswahl vom 13.06.2004 wie folgt geändert werden:
bisher künftig Bau- und Planungsausschuss 18 20 Personal- und Organisationsausschuss 10 12 Hospitalausschuss 10 10 Hierzu muss § 3 Abs. 2 der städtischen Hauptsatzung entsprechend geändert werden.
Der VFA als beschließender Ausschuss und die sonstigen Gremien (beratende Ausschüsse, Aufsichtsräte und Vereinsvorstände) sollen vereinbarungsgemäß wie folgt besetzt bleiben bzw. werden:
bisher künftig Verwaltungs- und Finanzausschuss 17 17 Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall 9 9 Sozial- und Jugendausschuss 10 12 Wirftschaftsförderungsausschuss/
Beirat Technologiezentrum4 5 Gemeinsamer Ausschuss für das Hällisch-Fränkische Museum 4 5 Sportausschuss 4 5 Verkehrsbeirat 10 10 Aufsichtsrat Stadtwerke 10 10 Aufsichtsrat GWG 10 10 Aufsichtsrat TMG 10 10 Vorstand Freilichtspiele 4 5 Vorstand Volkshochschule 4 5 - Wegen des Verkaufs des städtischen Bestattungsinstituts muss diese Einrichtung aus den Regelungen der §§ 1a, 7, 8 und 9 der Hauptsatzung herausgenommen werden.
Den oben vorgeschlagenen Änderungen wird zugestimmt. Die Hauptsatzung der Stadt Schwäbisch Hall wird entsprechend der beiliegenden Satzung geändert.
(einstimmig – 34 -)