§ 147/3 - (1) Anlage 1, Antrag 1 (öffentlich)
Sachvortrag:
A: Anträge zum Haushaltsplan 2004/2005
I. Mehreinnahmen
Antrag Nr.1 Ausgabewirksame Anträge
Es wird beantragt, diejenigen Höhergruppierungen wieder aus dem Stellenplan des Doppelhaushalt herauszunehmen, die der POA ausdrücklich nicht vollziehen wollte.
HHPI S. 414F, 423
Mehreinnahmen pro Haushaltsjahr ca 50.000,00 EURO = 100.000,00 EURO
Begründung:
Bei der Verankerung und dem Vollzug der Höhergruppierungen im Amtsleiterbereich ist es aus der Sicht der SPD auch und gerade für die höher-und hochdotierten Stelleninhaben zumutbar, solange auf eine Höhergruppierung zu verzichten, bis geklärt ist, ob die Stadt ohne betriebsbedingte Kündigungen auskommt. Die Verabschiedungen eines Haushalts in dem zugleich Höhergruppierungen in der Leitungsebene der Stadtverwaltung und betriebsbedingte Kündigungen im Arbeiterbereich beschlossen werden kommt für die SPD Gemeinderatsfraktion nicht in Frage. Dies entspricht auch der Beschlusslage des POA. Dennoch tauchen diese Höhergruppierungen im Haushalt auf. Die Aussage des OB in seiner Haushaltsrede (S.77 HHPl), wonach die Stellenanhebungen (nur) 12 Monate lang nicht durchgeführt werden sollen, beinhaltet eine solche Verknüpfung nicht.
II: Mindereinnahmen
Antrag Nr .1 Einnahmewirksame Anträge
Es wird beantragt, die Ansätze für folgende Positionen für die Jahre 2004 und 2005 aus den Stand das Jahres 2003 zu setzen.
HHPL S. 648
1. Sozialarbeit in den Altenwohnheimen | 3.645 € |
2.Verstärkung der altenpflegerischen Arbeit | 1.945 € |
3.Fahrbarer Mittagstisch AWO | 2.670 € |
4.Altenbegegnungsstätte AWO | 1.945 € |
5.Mobiler Sozialer Hilfsdienst AWO | 3.645 € |
Summe | 13.850 € |
Mehrausgaben pro Haushaltsjahr 13.850 € = 27.700 €
Deckungsvorschlag: s.l Antrag Nr. ...
Begründung:
Während in anderen Bereichen der städtischen Zuschüsse moderate Streichungen erfolgt sind, wurden im sozialen Bereich stellenweise Kürzungen von 100% vorgenommen. Diese betreffen vor allen ältere Bürgerinnen und Bürger, die durch diese – oft ambulanten – Dienste längere Zeit zu Hause verbringen dürfen. Eine Gefährdung dieser Dienste würde durch die dann erforderliche frühere Heimunterbringung gesellschaftlich sehr viel teurer. Darüber hinaus ist es auch unter dem Gesichtspunkt des menschenwürdigen Umgangs mit älteren Menschen und deren pflegenden Angehörigen geboten, sämtliche Systeme, die es erlauben, so lange als möglich im gewohnten Umfeld leben zu können, zu erhalten und zu stützen.