§ 157 - Zuteilung von Baugrundstücken zum Jahresende zur Sicherung der Eigenheimzulage (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Eigenheimzulage in der bisherigen Form soll zum Jahresende auslaufen. Die endgültigen Beschlüsse der Bundesregierung liegen noch nicht vor. Insoweit ist auch nicht abschließend geklärt, welche rechtlichen Voraussetzungen noch 2003 geschaffen werden müssen, damit die Zulage bei der Realisierung von Bauvorhaben im Jahr 2004 noch gesichert werden kann.
Grundsätzlich vertritt die Oberfinanzdirektion die Ansicht, dass die verbindliche Zuteilung eines klar definierten Bauplatzes noch im laufenden Jahr und das Einreichen eines genehmigungsfähigen Baugesuches beim Baurechtsamt Voraussetzung sind.
Damit möglichst viele Interessenten die Möglichkeit erhalten, sich eine Eigenheimzulage zu sichern, sollte die Verwaltung bevollmächtigt werden, ohne Beratung im VFA/ GR Wohnbauplätze zuzuteilen. Der Kaufpreis wird noch 2003 zur Zahlung fällig und kann bis längstens 31.03.2004 gestundet werden. Mit dieser Zuteilung erhält der Bauinteressent die Möglichkeit, noch im Jahr 2003 ein genehmigungsfähiges Baugesuch einzureichen. Der endgültige Kaufvertrag kann zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden.
Entsprechend den Allgemeinen Verkaufsbedingungen der Stadt Schwäbisch Hall wird, soweit der Bauplatzinteressent zu einem späteren Zeitpunkt vom Kauf des Grundstückes zurücktritt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 Euro fällig.
Vom Bauinteressenten ist eigenverantwortlich zu klären, welche endgültigen Voraussetzungen zur Sicherung der Eigenheimzulage notwendig sind. Soweit gewünscht, kann auch im Jahr 2003 noch ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen werden.
Beschluss:
- Die Verwaltung wird bevollmächtigt, zur Sicherung der Eigenheimzulage bis Jahresende 2003 Bauplätze im Rahmen einer Eilentscheidung zuzuteilen.
- Der zum 31.12.2003 fällige Kaufpreis wird zinslos bis zum 31.03.2004 gestundet.
- Soweit der Interessent vom Erwerb des Bauplatzes zurücktritt, ist entsprechend den Allgemeinen Verkaufsbedingungen der Stadt Schwäbisch Hall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 € fällig.