§ 134 - Vergabe Klärschlammentsorgung 2016 - 2018 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Auf der Kläranlage Vogelholz fallen jährlich ca. 5.400 t ausgefaulter Klärschlamm an, der entsorgt werden muss.

Der auf der Kläranlage Vogelholz anfallende Schlamm wird, zusammen mit dem von den Kläranlagen Sulzdorf und Tüngental angelieferten Schlamm, dem dortigen Faulturm zugeführt. Nach dessen Ausfaulung wird er über einen Schlammeindicker mit nachgeschalteter Siebbandpresse entwässert und in einem Schlammsilo zum Abtransport zwischengelagert.

Der bestehende Vertrag zur Klärschlammentsorgung läuft am 30.06.2016 aus, weshalb die Entsorgung erneut für einen Zeitraum von zwei Jahren (01.07.2016 - 30.06.2018) auf Grundlage der VOL europaweit ausgeschrieben wurde. Die Ausschreibung erfolgte gemeinsam mit den Gemeinden Rosengarten und Michelbach a. d. Bilz und war dementsprechend in drei Lose aufgeteilt. Eine losweise Vergabe war in den Ausschreibungsunterlagen vorbehalten.

Die Verdingungsunterlagen wurden von neun Firmen angefordert, von denen drei Firmen ein wertbares Angebot für das Los der Stadt Schwäbisch Hall eingereicht haben. Zwei Bieter sehen eine Kompostierung mit anschließender landbaulicher Verwertung vor, eine Firma bot die thermische Verwertung an.

Die Firma REKO GmbH aus Sachsenheim gab das günstigste Angebot ab. Sie sieht eine Kompostierung mit anschließender Verwertung im Landschaftsbau vor.
Die bisherigen Ausschreibungen zur Klärschlammentsorgung ließen den anbietenden Firmen die Wahl des Entsorgungsweges offen. Der Gesetzgeber sieht jedoch in einem Verordnungsentwurf einen Ausstieg aus der bodenbezogenen Klärschlammverwertung für Kläranlagen der Größenklasse 4 und 5 vor. Die Kläranlage Vogelholz wäre bei ihrer aktuellen Ausbaugröße von 85.000 EW und der damit verbundenen Einordnung in die Größenklasse 4 von dieser Neuregelung betroffen. Ziel der Verordnung soll es sein, den größten Teil des in der Bundesrepublik Deutschland anfallenden Klärschlamms thermisch zu verwerten.

Der Gesetzgeber erhofft sich durch den Anstieg der Klärschlammassen, die in die thermische Verwertung gelangen, bessere Rückgewinnungsmöglichkeiten des im Schlamm gebundenen Phosphors. Dieser kann dann wieder der Landwirtschaft als Dünger bereitgestellt werden. Ein weiteres Ziel ist es, die in den Landschaftsbau ausgebrachten Schadstoff-Frachten zu reduzieren.

In der Bundesrepublik Deutschland werden derzeit ca. 60 % des Klärschlamms thermisch verwertet, in Baden-Württemberg 95 %. Die entsprechenden Restmengen von 40 % bzw. 5 % werden einer stofflichen Verwertung (Kompostierung, Landschaftsbau, etc.) zugeführt.

Aufgrund der bevorstehenden gesetzlichen Neuregelungen sowie des immer geringer werdenden Preisunterschiedes zwischen thermischer und stofflicher Verwertung (Differenz ca. 15 %) schlägt der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung vor, in der kommenden Ausschreibung zur Klärschlammentsorgung die thermische Verwertung in den Verdingungsunterlagen vorzuschreiben.

Der Ortschaftsrat Tüngental wird in seiner Sitzung am 16.06.2016 über das Vorhaben informiert.
Der Ortschaftsrat Sulzdorf wird in seiner Sitzung am 28.06.2016 über die Vergabe informiert.

Veröffentlichung der Namen unterlegener Bieter bei Ausschreibungen (nö)

Beschluss:

  1. Die Vergabe zur Klärschlammentsorgung für den Zeitraum 01.07.2016 - 30.06.2018 erfolgt an die Firma REKO GmbH aus Sachsenheim.
  2. Die thermische Verwertung des Klärschlamms wird ab der Ausschreibung 2018 - 2020 als einziger Entsorgungsweg in den Verdingungsunterlagen vorgesehen.

(einstimmig - 31 -)

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