§ 16 - Haller Frühling und Haller Kulturherbst; hier: Rechtsverordnung über verkaufsoffene Sonntage am 04.05. bzw. 05.10.2003 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Seit vielen Jahren nutzt eine Reihe von Gewerbebetrieben die Möglichkeit im Rahmen des Haller Frühlings und des Haller Kulturherbstes ihre Leistungskraft und Wettbewerbsfähigkeit den Besuchern aus nah und fern zu demonstrieren. Beide beliebte Veranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung sind auch in diesem Jahr geplant:

  1. am 3. und 4. Mai 2003 der Haller Frühling und
  2. am 4. und 5. Oktober 2003 der Haller Kulturherbst

Aus diesem Anlass soll der Sonntagsverkauf zugelassen werden, wie dies nach § 14 des Ladenschlussgesetzes an maximal vier Sonntagen im Jahr möglich ist.

Die kritische Haltung der Gewerkschaften und Kirchen zu verkaufsoffenen Sonntagen ist aus den vergangenen Jahren bekannt. Das Für und Wider wurde schon mehrfach ausgiebig diskutiert. Der Gemeinderat hat sich regelmäßig für den Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung ausgesprochen.

Aus der Sicht der Verwaltung bestehen keine rechtlichen Bedenken, diese Praxis fortzusetzen und die beigefügte Rechtsverordnung zu erlassen. Die politische Entscheidung trifft der Gemeinderat.


Oberbürgermeister Pelgrim weist auf das Schreiben des Ev. Dekanatamts Schwäbisch Hall (Dekan Richard Haug) vom 25.02.03 hin, in dem moniert wird, dass der verkaufsoffene Sonntag anlässlich des Haller Kulturherbstes ausgerechnet am Erntedankfest, dem 05. Oktober, stattfinden soll.

Mit dem Charakter dieses Festtages, der in der Bevölkerung einen hohen Stellenwert hat, sei ein verkaufsoffener Sonntag nur schwer zu vereinbaren.

Falls sich an dem oben genannten Termin für dieses Jahr nichts mehr ändern lassen sollte, wird gebeten, dass Erntedankfest bei den Planungen für die kommenden Jahre entsprechend zu berücksichtigen.

Stadträtin Nothacker sieht in dem Vorgehen der Verwaltung ebenfalls eine sehr geringe Sensibilität, da der Termin für einen verkaufoffenen Sonntag doch nicht ausgerechnet mit dem großen und wichtigen christlichen Erntedankfest zusammenfallen müsste.

Stadtrat H. Baumann bittet auch, den oben genannten Einwendungen künftig Rechnung zu tragen.

Beschluss:

Dem Erlass der beigefügten Rechtsverordnung wird zugestimmt.

(20 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen)

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