§ 37 - Teilabbruch der Gebäude auf dem ehem. JVA-Gelände; hier: Zustimmung nach der städtischen Erhaltungssatzung (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
< Zurück zum Protokoll: Gemeinderat (27.02.2002)
Sachvortrag:
Beschluss:
Dem teilweisen Abbruch der ehemaligen Justizvollzugsanstalt wird gemäß § 173 Abs. 1 in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Ziff. 1 BauGB innerhalb des baurechtlichen Verfahrens zugestimmt.
(23 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)