§ 151/3 - Bürgerfragestunde: Kaputte Glasscheibe im Kocherquartier (öffentlich)
Sachvortrag:
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird maximal 3 Minuten begrenzt.
3. Herrmann Schock, Schwäbisch Hall:
Es wird angesprochen, dass am vorangegangenen Montag Nachmittag am Kocherquartier im Bereich eines Treppenhauses eine Glasscheibe kaputt gegangen sei. Nach Ansicht von Herrmann Schock wurde dort kein Sicherheitsglas verbaut. Es wird angefragt, ob dies mit den Regeln des Baurechts konform gehe.
Oberbürgermeister Pelgrim geht davon aus, dass eine ordnungsgemäße Baugenehmigung vorliegt und eine Baukontrolle durchgeführt wurde. Man gehe zudem davon aus, dass die verwendeten Materialien dem Stand der Technik entsprechen. Der Hinweis werde jedoch gerne aufgenommen. Man werde dem nachgehen.