§ 219/4 - Fragestunde: Vorrang des Radverkehrs aufgrund Radschutzstreifen (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Stadtrat Bay hinterfragt, ob Radschutzstreifen dem Radverkehr Vorrang einräumen.
Fachbereichsleiter Bürgerdienste und Ordnung Gentner erläutert, dass in Schwäbisch Hall Radschutzstreifen nur entlang von Vorfahrtsstraßen angebracht wurden. Die Vorfahrt des Radverkehrs wird durch die rote Straßenmarkierung unterstrichen.