§ 150 - Neubau Betriebsgebäude Stadtbetriebe; hier: Vergabe der Elektroinstallationsarbeiten - Bekanntgabe einer Eilentscheidung - (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. BPA vom 13.06.2016

Die Elektroinstallationsarbeiten wurden ursprünglich öffentlich ausgeschrieben (s. BPA vom 13.06.16). Nachdem kein Angebot einging erfolgte die Aufhebung der Ausschreibung sowie die umgehende neue Einholung von Angeboten, diesmal in beschränkter Form. Um nun durch die verlorene Zeit den Bauablauf nicht zu gefährden müssen die Arbeiten per Eilentscheidung vergeben werden. Günstigster Bieter ist

1. Fa. Heldele, Aalen

(Kostenberechnung Ing.-Büro Göggerle

195.499,94 € 

220.510,45 €)

Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg trifft der Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim am 17.06.2016 folgende Eilentscheidung:
Es erfolgt die Vergabe der Elektroinstallationsarbeiten an den günstigsten Bieter, die Fa. Heldele, Aalen mit einer Vergabesumme in Höhe von 195.499,94 €.

Veröffentlichung der Namen unterlegener Bieter bei Ausschreibungen (nö)

Von der o. g. Eilentscheidung wird zustimmend Kenntnis genommen.

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