§ 188 - Bebauungsplanung für den Bereich Auwiese; hier: Information über den Planungsstand (öffentlich)

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Sachvortrag:

Die Stadt beabsichtigt im Bereich der jetzigen Sportflächen in der Auwiese Gelände für eine Wohnbebauung zu erschließen. Die vorgesehene Abgrenzung wurde in die aktuelle 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes aufgenommen.

Die HGE wird im Frühjahr 2009 für den städtebaulichen Entwurf einen Wettbewerb für Architektinnen/Architekten, unter Beteiligung von Landschaftsarchitekten, durchführen. Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Ausschreibungsunterlagen, d. h. Zielkatalog und städtebauliche Rahmenbedingungen, Benennung des Preisgerichtes etc., erarbeitet und mit der Architektenkammer abgestimmt. Eine wesentliche Voraussetzung für die weitere Bearbeitung ist die Frage der zukünftigen Nutzung der Sportflächen, die zum Teil bei Hochwasser überflutet werden, obwohl sie nicht als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen sind.

Als wesentliche Voraussetzung für die Zustimmung der Fachbehörden zu diesem Vorhaben muss ein vollständiger wasserwirtschaftlicher Ausgleich der Inanspruchnahme überfluteter Bereiche möglich sein. Die Verwaltung hat hierzu das Planungsfachbüro Geitz & Partner aus Stuttgart eingeschaltet, das auf diese Dinge spezialisiert ist. Das Büro bestätigt die Möglichkeit eines vollständigen wasserwirtschaftlichen Ausgleichs und zeigt noch weitere Maßnahmen der ökologischen Aufwertung des Kochers und der Optimierung der Abschlussverhältnisse in der dazugehörigen Aue auf. Die hiermit verbundenen Möglichkeiten wurden bereits mit den wasserwirtschaftlichen Fachbehörden diskutiert. Diese bestätigen die Untersuchung des o. g. Büros und signalisieren Zustimmung zu dem Projekt.

Von der Wasserwirtschaft wird zur Klärung der Hochwasserproblematik eine detaillierte zweidimensionale hydrodynamische Modellrechnung gewünscht. Eine derartige Ausarbeitung kann vom Institut für Wasserbau an der Uni Stuttgart durchgeführt werden. Sie beinhaltet dann auch Aussagen über die Abschlussverhältnisse des Kochers einschließlich der Ortslage Gelbingen. Diese Untersuchung wird im Rahmen des Wasserrechtsverfahrens eine grundlegende Rolle spielen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die fachlichen Fragen hinsichtlich des Hochwasserschutzes und der Überschwemmungsgebiete durch entsprechende Ausgleichsplanungen vollständig beantwortet werden konnten. Die Verwaltung erwartet, dass das Bebauungsplanverfahren dadurch erheblich vereinfacht wird.

Anlage: Stellungnahme Landratsamt

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