TOP 3 - Neuanlage von Bushaltestellen Sudetenweg/Neißeweg und Bibersfeld Michelfelder Straße; hier: Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel und Bewirtschaftungsbeschluss - Vorberatung - (eingestellt am 13.05.2025) (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 104/25

Sachvortrag:

Der Stadtbus Schwäbisch Hall ist kontinuierlich bestrebt, das Netz an Bushaltestellen bzw. Haltepunkten auszubauen. Die Stadt ist zuständig für die Neuanlage, den Ausbau und die Unterhaltung der Bushaltestellen.

In der Michelfelder Straße in Bibersfeld soll ein zusätzlicher Haltepunkt im Bereich der Zufahrt zum Baugebiet Langäcker angelegt werden, für die Fahrtrichtung Bibersfeld gegenüber der bestehenden Haltestelle. Zur benutzerfreundlichen Anbindung an den Altort soll westlich der Michelfelder Straße ein neuer Gehweg angelegt. Eine Wetterschutzeinrichtung ist auf der Seite der bestehenden Haltestelle vorgesehen. Die Umsetzung soll bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 erfolgen. Der Ortschaftsrat Bibersfeld wurde in seiner Sitzung am 06.05.2025 über das Vorhaben informiert.

Im Sudetenweg planen die Stadtwerke Leitungsverlegungen für den Ausbau Ihres Netzes im Bereich der beiden provisorischen Bushaltestellen Sudetenweg/Neißeweg. Im Zuge mit den Straßen- und Tiefbaumaßnahmen der Stadtwerke sollen diese final ausgebaut werden, um die Synergieeffekte bei der gemeinsamen Ausführung zu nutzen. Beide Bussteige werden barrierefrei ausgebaut. Der nördliche Bussteig erhält eine Wetterschutzeinrichtung. Die schadhaften Restflächen des Straßenbelages in diesem Bereich werden ebenfalls erneuert.

Die Bauleistungen sollen gemeinsam mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall beschränkt ausgeschrieben werden. Die Umsetzung ist für das 3. und 4. Quartal 2025 geplant.

Kosten und Finanzierung:

Auf Basis einer Kostenberechnung entstehen für die Neuanlage folgende Kosten (einschließlich Baunebenkosten):

Bushaltestelle Sudetenweg/Neißeweg ca.

282.833,25 €

Bushaltestelle Bibersfeld Michelfelder Straße und Gehweg ca.

139.014,31 €

Die Bedarfe für den neuen Haltepunkt in der Michelfelder Straße und für den Ausbau des Versorgungsnetzes in der Sudetenstraße durch die Stadtwerke wurden der Stadt erst nach Aufstellung des Finanzhaushaltes 2025 mitgeteilt. Deshalb stehen dort aktuell keine Mittel für die Maßnahmen zur Verfügung.

Am Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und insbesondere an der Anbindung des Neubaugebiets Langäcker in Bibersfeld besteht ein großes öffentliches Interesse. Um die Aufnahme des Linienverkehrs zum Winterfahrplan 2025 zu gewährleisten, besteht der dringende Bedarf, die Bushaltestelle noch im Jahr 2025 herzustellen.

Beim Bau der barrierefreien Bushaltestellen Sudetenweg/Neißeweg mit Sanierung der Fahrbahnoberfläche besteht ebenfalls ein dringendes Bedürfnis, weil durch die gemeinsame Ausschreibung und Durchführung mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall ein wirtschaftlicher Vorteil zu erwarten ist.

Eine Finanzierung beider Maßnahmen wäre durch eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung mit Deckungsvorschlag aus dem laufenden Haushalt gewährleistet. Zur Deckung können Mittel aus der Maßnahme 18016, Bahnhofsareal Äußere Erschließung Bahnsteigtunnel einschließlich Bahnsteig, Produkt 5410 0100, Sachkonto 7872 0000 zur Verfügung gestellt werden. Im Finanzhaushalt sind hierzu zwei zusätzliche Maßnahmen anzulegen.

Nachtrag zur Sitzungsvorlage:
Der Ortschaftsrat Bibersfeld wurde im Wege des Schriftlichen Verfahrens informiert. Innerhalb der festgelegten Frist sind keine Einwendungen eingegangen.

 

Anlage: Übersichtslageplan

Beschlussfassung:

1. Der Sachvortrag mit den Kosten wird zur Kenntnis genommen und dem geplanten Vorgehen der Verwaltung zugestimmt.

2. Die Bildung der beiden investiven Maßnahmen im Finanzhaushalt mit der Bereitstellung der außerplanmäßigen Mittel in Höhe von 311.200 Euro und 153.000 Euro (inklusive 10 % Zuschlag zur Kostenberechnung) wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt wie im Sachvortrag beschrieben.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Vergabeverfahren einzuleiten und die Arbeiten beschränkt auszuschreiben.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter durchzuführen, sofern das geprüfte Submissionsergebnis der Ausschreibung der Tiefbauleistungen um nicht mehr als 10 % von der Kostenberechnung abweicht. Die in diesem Falle weiteren zusätzlich benötigten finanziellen Mittel werden freige­geben.

5. Die oben genannten Beschlüsse werden unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes durch die Rechtsaufsichtsbehörde vom Gemeinderat beschlossen.

(einstimmig - 14)

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