§ 1 - Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall; hier: Aufstellungsbeschluss (öffentlich)
Sachvortrag:
siehe Anlage (Tabell. Zusammenstellung der Änderungen)
Oberbürgermeister Pelgrim eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
Herr Plieninger erläutert die in das Verfahren eingebrachten Flächen anhand der Planunterlagen; er gibt weiter einen Überblick über den Verfahrens- und Zeitablauf. Anschließend erfolgt eine kurze Erläuterung der von den Nachbargemeinden eingebrachten Flächen.
Herr Plieninger erklärt daraufhin kurz den Unterschied zwischen den Zuwachsflächen (sog. A-Flächen) und den Flächenänderungen, welche Anpassungen an verbindliche Bauleitpläne bedeuten (sog. B-Flächen).
Auf Nachfrage von Stadträtin Herrmann teilt Herr Plieninger mit, dass eine Gesamtflächenbilanz der 7 D Fortschreibung noch nicht erstellt wurde, dies aber im Zuge des weiteren Verfahrens erfolgt.
Beschluss:
Die 7. Fortschreibung Teil D des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall, wird gemäß § 1 Abs. 3 BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt.
Gegenstand der Fortschreibung sind die neu ausgewiesenen Flächen und Flächenänderungen entsprechend der tabellarischen Aufstellung in den Listen A mit den dazu gehörenden Lageplänen, sowie die Änderungen aufgrund beschlossener Planungen bzw. Berichtigungen entsprechend der tabellarischen Aufstellung in den Listen B.
Das Büro Käser + Reiner wird mit der weiteren Durchführung des Verfahrens beauftragt.
(einstimmig - 13 -)