§ 67 - Vorläufiger Abschluss der Jahresrechnung der Stiftung "Hospital zum Heiligen Geist" für 2003 (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Jahresrechnung 2003 der Stiftung ist fertiggestellt. Sie muss vom Gemeinderat gemäß § 95 GemO beschlossen werden. Vorher hat gemäß § 110 GemO die örtliche Prüfung durch das städtische Rechnungsprüfungsamt zu erfolgen.
Um den Gemeinderat möglichst zeitnah über den Abschluss zu informieren, wird die Jahresrechnung 2003 vor Durchführung der örtlichen Prüfung vorgelegt.
Die Jahresrechnung 2003 der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“wird gem. § 95 GemO unter dem Vorbehalt festgestellt, dass der Gemeinderat sie nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch das städtische Rechnungsprüfungsamt endgültig beschließt.
Der Beschluss muss die gebildeten Haushaltsreste und die Genehmigung der 2003 geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben - soweit noch nicht geschehen - einschließen.
Die Jahresrechnung wird mit den folgenden Schlusssummen vorläufig festgestellt:
A. | Einnahmen und Ausgaben von je: Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt | 7.453.259,03 € 3.536.815,80 € |
zusammen | 10.990.074,83 € | |
Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge | 4.617.926,77 € | |
alle Sachbuchteile insgesamt | 15.608.001,60 € | |
B. | Als Rechnungsergebnis 2003 wird ein Fehlbetrag in Höhe von festgestellt. | - 26.957,81 € |
C. | Der Stand Rücklagen beträgt: * Allgemeine Rücklage * Sonderrücklage für Bildungseinrichtungen * Zinsrücklage Stiftungskapital Bildungsreinrichtungen | 177.691,30 € 5.169.160,92 € 182.102,44 € |
D. | Der Schuldenstand des Hospitals liegt bei bzw. | 6.662.855,99 € (Ist) 7.112.855,99 € (Soll) |
(einstimmig - 32 -)