§ 109 - Aufstellung des Bebauungsplans „Solpark - Änderung Jakob-Berlinger-Weg“; hier: Satzungsbeschluss (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Beschluss:
- Der genannte Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Lageplan des Stadtplanungsamts im M 1:500 vom 04.02.2002 mit Legende, Textteil und Begründung.
- Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Solpark - Änderung Jakob-Berlinger-Weg“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Textteil des Stadtplanungsamts vom 04.02.2002. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0313-01/05. Eine gleichlautend datierte Begründung ist beigefügt. (26 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)