TOP 3 - Zustimmung des Gemeinderates zur Wahl des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Ost (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 134/22

Sachvortrag:

Am Freitag, 08. April 2022 hat die Freiwillige Feuerwehr Schwäbisch Hall, Abteilung Ost, die Jahreshauptversammlung durchgeführt. Die Einladungen wurden fristgerecht am 01. März 2022 an die Mitglieder versandt.

Als Tagesordnungspunkt 5 war die Wahl des ehrenamtlich stellvertretenden Abteilungskommandanten anberaumt, da die reguläre Amtszeit des Stelleninhabers nach fünf Jahren, 2022, endete.

Nach Änderung der Feuerwehrsatzung vom 20.05.2019 fand für diese Wahl das Verfahren der Interessensbekundung statt. Die Frist endete am 21. März 2022.
Innerhalb dieser Frist hat der bisherige Stelleninhaber, Herr Sebastian Steiner sein Interesse schriftlich bekundet.

Herr Steiner erfüllt die Anforderungen nach § 8 Feuerwehrgesetz Baden Württemberg und nach § 10 der örtlichen Feuerwehrsatzung vollumfänglich. Hierüber erhielt Herr Wenger nach Prüfung durch den Kommandanten eine schriftliche Bestätigung.

Die Wahl wurde geheim durchgeführt, Kommandant Peter Schneider stellte zuvor die Beschlussfähigkeit der Versammlung fest. Jeder Wahlberechtigte hatte eine Stimmen zu vergeben.

Im Ergebnis wurde Herr Sebastian Steiner mehrheitlich zum stellvertretenden Abteilungskommandanten gewählt.

Gegen eine Wahl kann nach § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz binnen einer Woche von jedem Wahlberechtigten Einspruch bei der Gemeinde erhoben werden. Ablauf der Einspruchsfrist war der 19. April 2022. Innerhalb dieser Frist sind keine Einsprüche eingegangen.

§ 8 Feuerwehrgesetz wie auch § 10 der örtlichen Feuerwehrsatzung sehen nach Zustimmung des Gemeinderates die Bestellung des Gewählten durch den Oberbürgermeister vor.

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat stimmt der Wahl des ehrenamtlichen stellvertretenden Abteilungskommandanten, Herrn Sebastian Steiner, vom 08. April 2022 zu.
(einstimmig - 25)