§ 196/1 - Fragestunde - Straßenabsperrungen in der Innenstadt anlässlich der Freilichtspiel-Aufführungen (öffentlich)

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Sachvortrag:

- Antwort an Stadtrat H. Baumann, s. BPA 16.07.01, § 148/3 -

Die Freilichtspiele haben in diesem Jahr einen noch nie da gewesenen Besucherrekord erzielt. An manchen Abenden waren 2.000 Menschen in der Stadt. Um die Fußgängerströme vor und nach den Aufführungen nicht zu gefährden, ist es erforderlich, die Marktstraße 20 Minuten vor Spielbeginn und bis 15 Minuten nach Spielende für den Kraftzeugverkehr zu sperren.

Es ist aber nicht zu begründen, dass die Straßen im Bereich des Marktplatzes bereits ab 19.00 Uhr gesperrt werden, wenn die Vorstellungen erst um 20.30 Uhr beginnen. Nach den Erfahrungen der Verantwortlichen der Freilichtspiele ist es allerdings notwendig, die Zugänge zum Marktplatz bereits eine Stunde vor Spielbeginn zu schließen.

Für die Aufstellung und den Abbau der Straßensperren sind zwei Arbeiter des Tiefbauamtes eingesetzt, die dafür je eine Stunde benötigen. Es wurde veranlasst, dass mit der Absperrung von außen her begonnen wird (dies betrifft die Umleitung für Lkw und Krafträder) und die Sperrung der Durchfahrt in der Marktstraße/ Hafenmarkt erst 20 Minuten vor Spielbeginn erfolgt.

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