§ 207 - Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Golfplatz Dörrenzimmern“ im Entwurf (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Beschluss:
Der o. g. Bebauungsplan Nr. 2119-02 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes M 1:500 vom 24.02.1995 mit Legende, Textteil und Begründung. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
(einstimmig - 32 -; Stadtrat Prof. Dr. Geisen wegen Befangenheit abgetreten)