§ 241 - Name der Gemeinschaftsschule Schenkensee (öffentlich)
Sachvortrag:
Der Gemeinderat wurde am 29.04.2015 unter TOP „Verschiedenes“ informiert, dass die Gemeinschaftsschule Schenkensee ein großes Interesse daran hat, den bisherigen Arbeitstitel „Gemeinschaftsschule Schenkensee“ als künftigen Namen zu übernehmen. Der Name hat sich in der Zwischenzeit etabliert.
Der Schulträger hat gemäß § 24 Schulgesetz jeder öffentlichen Schule einen Namen zu geben, der die Schulart und den Schulort angibt und die Schule von den anderen am selben Ort bestehenden Schulen unterscheidet.
Gemäß § 47 Abs. 3 Nr. 4 a Schulgesetz hat die Schulkonferenz gegenüber dem Schulträger eine Stellungnahme zur Namensgebung der Schule abzugeben. Die Schulkonferenz hat am 23.07.2015 darüber beraten und sich einstimmig für den Namen „Gemeinschaftsschule Schenkensee“ ausgesprochen.
Anlage: Antrag der GMS Schenkensee
Beschluss:
Die frühere Werkrealschule Schenkensee soll künftig den Namen „Gemeinschaftsschule Schenkensee“ tragen. Die Schulaufsichtsbehörde wird diesbezüglich unterrichtet.
(27 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)