§ 27 - Einleitung eines Entwidmungsverfahrens für den Bergweg in Sulzdorf (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
< Zurück zum Protokoll: Gemeinderat (21.02.2001)
Sachvortrag:
Beschluss:
Der Gemeinderat beabsichtigt, die Teilfläche des städtischen Flst. 48, Bergweg, mit ca. 147 m² zu entwidmen, weil der Stichweg zur Erschließung der Nachbargrundstücke nicht mehr benötigt wird.
Er beauftragt die Verwaltung, das Entwidmungsverfahren gemäß Straßengesetz für Baden-Württemberg einzuleiten. (einstimmig - 31 -)