§ 27 - Einleitung eines Entwidmungsverfahrens für den Bergweg in Sulzdorf (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe VFA vom 19.02.01

Beschluss:

Der Gemeinderat beabsichtigt, die Teilfläche des städtischen Flst. 48, Bergweg, mit ca. 147 m² zu entwidmen, weil der Stichweg zur Erschließung der Nachbargrundstücke nicht mehr benötigt wird.

Er beauftragt die Verwaltung, das Entwidmungsverfahren gemäß Straßengesetz für Baden-Württemberg einzuleiten. (einstimmig - 31 -)

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