§ 116 - Anbau an die Johanniterhalle durch die Firma Würth; hier: Zustimmung nach der städtischen Erhaltungssatzung (öffentlich)
Sachvortrag:
Im Februar diesen Jahres wurde die geplante Erweiterung bereits im BPA vorgestellt; auf die Ausführungen der Architekten und die zeichnerischen Darstellungen wird verwiesen. Damals wurde grundsätzliche Zustimmung signalisiert.
Die Planung ist im Detail noch verfeinert worden. An der Gebäudestellung, am Kubus und am Erscheinungsbild hat sich nichts geändert; jedoch wurden die innere Aufteilung und der Durchgang zur Johanniterkirche verändert in enger Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt, um die Eingriffe so gering wie möglich zu halten. Das LDA hat der nun vorliegenden Planung zugestimmt.
Bürgermeister Stadel stellt das Vorhaben an Skizzen, Schnittzeichnungen und einem Lageplan vor. Der Anbau sei jetzt genehmigungsfähig und mit dem Landesdenkmalamt abgestimmt. Architekt ist das Büro Fritz aus Stuttgart, das auch die Bauleitung für die Kunsthalle Würth inne hatte.
Dem Anbau an die Johanniterhalle wird gemäß § 173 Absatz 1 in Verbindung mit § 172 Absatz 1 Ziff. 1 BauGB die Zustimmung innerhalb des baurechtlichen Verfahrens erteilt.
(33 Ja- Stimmen, 1 Enthaltung)