§ 282 - Strategische Bestandsinstandsetzung hospitalischer Gebäude (öffentlich)
Sachvortrag:
Im BPA vom 15. Juli 2013, § 152 nö wurde im Rahmen der energetischen Sanierung des Gebäudes „Am Gänssee 5 - 7“ vorgetragen, dass der Wohnungsbestand des Hospitals im Heidweg, Aschenhausweg, Marienburger Weg und auch in der Raibacher Straße in Bezug auf die Feuerungsanlagen kurzfristig nicht mehr betriebssicher sein wird. Mit der Bezirksschornsteinfegermeisterin wurde abgesprochen mit der Sanierung der Gebäude zu warten bis am Ende des Jahres 2013 die Versorgung über Fernwärme in der Straße eine sinnvolle Versorgung der Gebäude ermöglicht. Diese Maßnahme ist mittlerweile durch die Stadtwerke abgeschlossen. Eine nachfolgende Sanierung der Heizanlage in den vorgenannten Gebäuden kann bzw. muss nun Zug um Zug umgesetzt werden. Nachfolgend stehen nun die Sanierungen der Gebäude gemäß beiliegendem Terminplan und in folgender Reihenfolge an:
Heidweg 2 + 4 |
Sanierung von Heizung, Sanitär und Bädern |
Raibacherstraße/Aschenhausweg |
Neubau Mehrfamilienhaus |
Raibacherstraße 45 |
Komplettsanierung Bestandsgebäude |
Aschenhausweg 33 |
Sanierung Heizung |
Aschenhausweg 35 |
Sanierung Heizung |
Aschenhausweg 37 |
Sanierung Heizung |
Aschenhausweg 39 |
Sanierung Heizung |
Marienburger Weg 3 |
Komplettsanierung Bestandsgebäude |
Marienburger Weg 1 |
Komplettsanierung Bestandsgebäude |
Im Zeitplan sind Schätzwerte der Sanierungskosten mit berücksichtigt, um die durchschnittliche Belastung der Maßnahmen für die Hospitalstiftung darzustellen.
Die GWG hat untersucht, in welchem Zeitraum die erforderlichen Sanierungen, unter Berücksichtigung der Belastungen für die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist durch die entstehenden Baukosten realisiert werden können. Dabei wurden zwei Varianten genauer untersucht: Variante 1 mit gestrafftem Terminplan und überlappenden Baufenstern und Variante 2 „gestreckte“, d. h. nacheinander folgend in der Ausführung.
In Variante 1 wären die Sanierungen der Gebäude bis im Jahr 2019 abgeschlossen. Dies bedeutet jedoch für die Hospitalstiftung beim ermittelten Gesamtvolumen von ca. 9 Mio. € eine jährliche Belastung von ca. 1,3 Mio. €. In Variante 2 enden diese baulichen Maßnahmen im Jahr 2023 mit einer jährlichen Belastung von ca. 0,8 Mio. Euro.
Die GWG empfiehlt aufgrund der erheblichen finanziellen Belastung die Variante 2 umzusetzen zumal zusätzlich ein jährlicher Bauunterhalt in Höhe von ca. 0,5 Mio. € anfällt. Diese Kosten werden in den Folgejahren für den Bauunterhalt geringer, da die Bestandsgebäude teilsaniert werden.
Für die Gebäude im Heidweg und Aschenhausweg sind vorerst keine energetischen Sanierungsmaßnahmen wie z. B. im Gänssee oder auch für die Raibacher Straße 45 und die Häuser im Marienburger Weg 1 und 3 vorgesehen. Darüber hinaus könnte in Erwägung gezogen werden, die Gebäude/Wohnungen im Marienburger Weg zu verkaufen, um die Sanierungen zu refinanzieren. Der Verkaufspreis würde zur heutigen Sicht jeweils bis zu ca. 1,5 Mio. € betragen. Damit könnte immerhin ca. 1/3 der Gesamtinvestitionskosten über den Verkauf refinanziert werden.
Die vorgesehene Reihenfolge des Sanierungszeitplans begründet sich wie folgt:
Im Heidweg 2 und 4 kann das Gebäude aufgrund der bestehenden Grundrisse im bewohnten Zustand saniert werden. Aus diesem Grund ist eine sofortige Umsetzung der Maßnahme möglich. Für die weiteren Gebäude ist es jedoch erforderlich zuvor Ersatzflächen zur Verfügung zu stellen, da eine Sanierung im bewohnten Zustand ausgeschlossen ist. Deshalb empfiehlt die GWG zusätzlich zu den Bauvorhaben im Fässlesbrunnen, welche doch aufgrund der vorgegebenen Zeitschiene erst im Laufe des Jahres 2016 abgeschlossen sein werden, einen Neubau an der Ecke Raibacher Straße/Aschenhausweg zu erstellen. Nachfolgend können die Mieter der Bestandsgebäude immer in ein bereits fertiggestelltes Gebäude umziehen, so dass eine aufeinanderfolgende Sanierung möglich ist. Der Zeitplan aus Variante 1 ist allein durch die Problematik, welche das Umsetzen der Mieter mit sich bringt, nur mit großen Schwierigkeiten zu bewältigen. Aus diesem Grunde empfiehlt die GWG umso mehr den „gestreckten“ Zeitplan umzusetzen.
Anlage: Zeitplan
Als wichtigsten Punkt führt Oberbürgermeister Pelgrim an, dass vor Beginn der Bestandsinstandsetzung im Gebiet Stadtheide ein neues Gebäude errichtet werden muss um die zur Sanierung notwendigen Leerstände zu erreichen.
Beschluss:
- Die GWG wird ermächtigt, für die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist die beschriebene strategische Bestandsinstandsetzung genauer auszuarbeiten.
- Die GWG wird ermächtigt, die Sanierung des Gebäudes Heidweg 2 + 4 vorzubereiten.
- Die GWG wird ermächtigt, die Planungen für einen Neubau in der Raibacher Straße/ Aschenhausweg nach dem „Modell“ günstiger Mietwohnraum zu erstellen.
(einstimmig - 37 -)