§ 144 - Sanierung des Starkholzbacher Sees (öffentlich)

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Sachvortrag:

Im Mai diesen Jahres (BPA vom 26.05.08, § 83) hat der Gewässerökologe Martin Hofmann von der Firma GEKOPLAN aus Oberrot das Restaurierungs- und Sanierungskonzept des Starkholzbacher Sees vorgestellt. Eine konkrete Beschlusslage war mit der Vorstellung der Konzeption noch nicht verbunden.


Aus der Sicht der Verwaltung ist folgendes weiteres Vorgehen sinnvoll:

  1. Zunächst erfolgt ein Grundsatzbeschluss über die Einleitung der Sanierungsmaßnahme.
  2. Im Herbst 2008 wird der See vollständig abgelassen.
  3. Erst danach lässt sich ein genaues Schadensbild formulieren, dass dann in ein modifiziertes Sanierungskonzept und in eine konkrete Kostenschätzung übergeführt werden kann. Die Ausarbeitung eines Zeitplanes ist ebenfalls erst nach der Schadenserhebung möglich. Die jeweiligen Maßnahmen werden präzisiert, mit konkreten Kosten hinterlegt und dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt.
  4. Ferner sollte frühzeitig der Umfang bürgerschaftlichen Engagements eruiert und um weitere Beteiligung geworben werden.


Antrag der SPD-Fraktion vom 10.07.2008:

  1. Der Sperrvermerk für die im Doppelhaushalt 08/09 zur Sanierung des Starkholzbacher Sees vorgesehenen 400.000 € wird aufgehoben.
  2. Der See wird (nach dem Abfischen durch den Anglerverein) im September 2008 als Sofortmaßnahme abgelassen.
  3. Der im Laufe von 35 Jahren angefallene Schlamm wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt entfernt.
  4. Alle zusätzlich notwendigen Sanierungsmaßnahmen werden im Laufe der folgenden Jahre schrittweise - soweit Haushaltsmittel vorhanden sind - nach Maßgabe eines noch zu erarbeitenden Restaurierungsprogramms durchgeführt, in dem die einzelnen Maßnahmen mit konkreten Kostenangaben hinterlegt sind. Der Gemeinderat ist in regelmäßigen Abständen zu informieren.
  5. Unabhängig von Ziff. 4 ist der See wieder zu befüllen, nachdem der Schlamm entfernt wurde. Bis dahin ist zu prüfen, ob im Zuge der Schlammentfernung das vom Gutacher empfohlene Sedimentbecken angelegt werden sollte.


Antrag der CDU-Fraktion vom 11.07.2008:

  1. Der Sperrvermerk für die Sanierung des Starkholzbacher Sees in Höhe von 400.000 € soll aufgehoben werden.
  2. Der See soll im September 2008 abgelassen werden; dies kann kostenlos durch den Fischzuchtverein erfolgen.
    Der Teichschlamm wird im kommenden Winter entfernt.
  3. Das Angebot der Firma CASE sollte überprüft und dem Gemeinderat vorgestellt werden, so dass der See spätestens im zeitigen Frühjahr 2009 neu bespannt werden kann.
  4. Alle zusätzlichen Maßnahmen, die aus ökologischer Sicht erforderlich sind, könnten in den nächsten Jahren sukzessive - je nach Finanzlage - durchgeführt werden.

Beschluss:

Die Seerestauration wird im Grundsatz beschlossen.

Die Verwaltung erhält den Auftrag, als erste Maßnahme den See abzulassen und ein konkrektes Schadensbild zu erheben. Das Restaurierungsprogramm ist fortzuschreiben und die einzelnen Maßnahmen der Sanierung sollen mit konkreten Kostenangaben hinterlegt werden.

Der Gemeinderat ist in regelmäßigen Abständen zu informieren.

Den Anträgen der SPD-Fraktion vom 10.07. und der CDU-Fraktion vom 11.07.2008 wird ebenfalls in sämtlichen Punkten zugestimmt.
(einstimmig - 32 -)


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