§ 71 - Zuschuss an die Stadtbus Schwäbisch Hall GmbH für den Einstieg in die Elektromobilität im ÖPNV (öffentlich)
Sachvortrag:
- Stadtrat Weber rückt aufgrund von Befangenheit vom Ratstisch ab -
Nachhaltige Mobilität spielt für den Klimaschutz eine entscheidende Rolle. Obwohl die Treibhausgas-Emissionen in Deutschland kontinuierlich abnehmen, stagnieren diese im Verkehrsbereich bzw. nehmen sogar seit einigen Jahren leicht zu. Dies ist vor allem auf den steigenden Anteil des privaten motorisierten Verkehrs sowie des Warentransports zurückzuführen.
Um diesen Problemen entgegenzuwirken, sind nachhaltige Mobilitätslösungen erforderlich. Eine wichtige Rolle wird hierbei dem ÖPNV beigemessen. Zwar steckt die Elektromobilität im Bereich des ÖPNV noch in den Kinderschuhen, aber erste erfolgreiche Projekte und der politische Druck haben dazu geführt, dass sich mittlerweile auch die großen Bushersteller dem Elektroantrieb widmen. Elektrobusse sind nicht nur klima-freundlicher als Dieselbusse, sondern sie wirken sich auch positiv auf die Luftqualität und die Lärmbelastung in den Städten aus. Vor allem für Anwohner an Bushaltestellen stellt das leise Anfahren eine deutliche Verbesserung dar.
In der Kreistagssitzung vom 10.04.2018 wurde der Antrag der SPD, den ÖPNV im Landkreis bis zum Jahr 2030 auf umweltfreundliche Antriebe umzustellen, mit knapper Mehrheit abgelehnt. Aus diesem Grund möchte die Verwaltung die Umstellung auf Elektromobilität im ÖPNV zumindest in Schwäbisch Hall voranbringen und hat die Firma Stadtbus Schwäbisch Hall GmbH um ein konkretes Angebot gebeten, wie ein Einstieg im Stadtverkehr Schwäbisch Hall gelingen könnte. Die Fa. Stadtbus Schwäbisch Hall GmbH gehört zum französischen Konzern Transdev. Zur Zeit fahren 55 Dieselbusse, verteilt auf 15 Linien.
Elektrobusse sind mit einem Kaufpreis von 580.000 € im Vergleich zu Dieselbussen fast dreimal so teuer. Auch bei den Instandhaltungskosten sind Elektrobusse bei einer Laufzeit von 12 Jahren und einer Laufleistung von 50.000 km pro Jahr durch den vorgesehenen Batterieaustausch noch nicht wirtschaftlich gegenüber Bussen mit konventionellem Antrieb (vgl. Diagramm 1). Zudem stellen der Ausbau der benötigten Infrastruktur am Betriebshofgelände (Ladestationen, Netzkostenanschluss usw.) und die langen Lieferzeiten der E-Busse zusätzliche Hürden dar. Die Fördermöglichkeiten für Elektrobusse von Bund und Land können nur bedingt diese Mehrkosten kompensieren. Aktuell liegt die Lieferzeit für Elektrobusse bei ca. zwei Jahren. Die Fa. Stadtbus Schwäbisch Hall GmbH hat nun nach intensiven Verhandlungen die Möglichkeit, drei E-Busse in 2018 zu beschaffen und bereits ab Frühjahr 2019 in Schwäbisch Hall einzusetzen. Wie aus der Kostenaufstellung zu entnehmen ist, entstehen bei der Anschaffung eines Elektrobusses Mehrkosten in Höhe von 380.000 €. Durch die Bundes- und Landesförderung könnten 141.000 € pro Bus refinanziert werden. Die weiteren Differenzkosten in Höhe von 239.000 € würden zu zwei Dritteln von der Fa. Transdev übernommen. Es verbleibt eine Finanzierungslücke von 79.000 € pro Bus (vgl. Diagramm 2).
Vorbehaltlich einer Zuschussgewährung des Bundes und des Landes in der genannten Höhe schlägt die Verwaltung vor, einen Zuschuss von 237.000 € (3 x 79.000 €) für den Erwerb dreier Busse an die Fa. Stadtbus Schwäbisch Hall GmbH zur Verfügung zu stellen.
Verantwortlich für die Zuschussanträge und die notwendige Ausschreibung ist die Fa. Stadtbus Schwäbisch Hall GmbH.
Diese übernimmt zudem die prognostizierte Finanzierungslücke bei den Instandhaltungskosten der Elektrobusse im Vergleich zu Dieselbussen. Beim Ausbau der notwendigen Infrastruktur wird eine Kooperation mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall angestrebt.
Anlage: Diagramme
Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt spricht sich für eine Unterstützung des Pilotprojektes aus.
Stadtrat Sakellariou kommt unter Bezugnahme auf das Diagramm 1 der Anlage darauf zu sprechen, dass Elektrobusse gegenüber Dieselbussen einen erheblich geringeren Instandhaltungsaufwand haben. Das Einsparpotenzial an CO2 wird erfragt.
Geschäftsführer Stadtbus Schwäbisch Hall GmbH Dalhof erläutert, dass es sehr schwierig sei, die Instandhaltungskosten für 12 Jahre und einer jährlichen Laufleistung von 50.000 km zu prognostizieren. Man berufe sich derzeit auf Erfahrungswerte aus Holland. Der Batterieaustausch als großer Teil der Instandhaltungskosten liege noch „im Nebel“. Aktuell gehe man im Falle einer langsamen Ladetechnik (Ladevorgang über Nacht) von einer Lebenserwartung der Batterie von sechs bis acht Jahren aus. Wenn man in die Schnellladetechnik einsteigen wolle, müsse man als Infrastrukturmaßnahme Pantographen im Bereich des ZOB einbauen. Ferner hätten die Batterien eine deutlich geringere Laufzeit.
Klimaschutzbeauftragter Rossi erklärt, dass bei einer jährlichen Laufleistung von 50.000 km und einer Berücksichtigung von 12 Jahren 500 Tonnen an CO2 pro Bus eingespart werden können. Bei drei Bussen gehe man von ca. 1.500 Tonnen an CO2 aus, sofern die Busse mit Ökostrom geladen werden.
Stadträtin Niemann unterstützt das Anliegen und fragt an, auf welchen Strecken die Busse eingesetzt werden.
Geschäftsführer Stadtbus Schwäbisch Hall GmbH Dalhof erklärt, dass geplant sei, die Busse auf den Linien zwei, drei und vier einzusetzen. Ziel sei es, mittelfristig über den Standardlinienbus mit 12 Metern hinaus auch in einen Gelenkbus zu investieren.
Stadträtin Niemann erkundigt sich, wie lange der Bus über den Tag mit einer geladenen Batterie fahren könne.
Geschäftsführer Stadtbus Schwäbisch Hall GmbH Dalhof führt aus, dass dies von der Ladekapazität der Batterie abhängt. Man plane mit ca. 180 km pro Tag. Im derzeitigen Konzept gehe man davon aus, dass kein Zwischenladevorgang erfolgt. Entweder stelle man ab 18.00 Uhr den Betrieb mit Elektrobussen ein oder man starte in der zweiten Tageshälfte nochmals. Wichtig sei eine Ladekapazität von acht Stunden, um die Fahrzeuge für den nächsten Tag wieder betriebsbereit zu bekommen.
Stadtrat Baumann unterstützt das Anliegen ebenfalls. Ferner wird angeregt, einen Sponsoringhinweis auf den entsprechenden Bussen anzubringen.
Stadtrat Neidhardt erkundigt sich, wie sicher man davon ausgehen könne, dass man eine Förderung durch den Bund und das Land erhalte.
Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass die Berechnung auf Basis der bestehenden Förderprogramme erfolgte. Für eine Bewilligung bedarf es zuvor eines Antrags. Seitens der Stadtbus Schwäbisch Hall GmbH erfolge eine Antragstellung, wenn man eine Gesamtfinanzierung darstellen könne. Hierzu gehöre auch die Beschlussfassung im Gemeinderat.
Stadtrat Stein spricht an, dass asiatische Hersteller auf Wasserstoff oder eine Brennstoffzelle setzen. Er habe gelesen, dass die Städte Köln und Wuppertal vierzig Busse mit Wasserstoff über eine EU-Förderung bestellt hätten.
Geschäftsführer Stadtbus Schwäbisch Hall GmbH Dalhof erklärt, dass es für die Stadtbus Schwäbisch Hall GmbH in Deutschland keine Alternative zur E-Mobilität gebe. Man glaube nicht, dass „Wasserstoff“ in den nächsten fünf bis zehn Jahren marktreif werde.
Oberbürgermeister Pelgrim pflichtet bei und bringt zum Ausdruck, dass man seitens der Verwaltung ein vergleichbares Projekt genauso gewichtet sehe. Die Reichweite sei der Knackpunkt im Bereich des ÖPNV.
Stadtrat Bay erkundigt sich, ob Radnabenmotoren zum Einsatz kommen.
Geschäftsführer Stadtbus Schwäbisch Hall GmbH Dalhof erklärt, dass man mit einem Zentralmotor arbeite.
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
Die Stadt Schwäbisch Hall strebt an, dass der ÖPNV in Schwäbisch Hall langfristig auf nachhaltige Antriebe umgestellt wird.
Die Fa. Stadtbus Schwäbisch Hall GmbH erhält einen Zuschuss in Höhe von 237.000 € für die Anschaffung von drei Elektrobussen.
Die Mittel werden außerplanmäßig im Haushaltsjahr 2018 auf einer Investitionsmaßnahme unter Produkt 54700000 (Verkehrsbereiche/ÖPNV) und Sachkonto 78180000 (Investitionszuschüsse an übrige Bereiche) zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei der Maßnahme 12032 – Zuschuss Hospitalstiftung: Erweiterung Fachhochschule unter Produkt 27400000 (außerschulische Bildung) und Sachkonto 78180000.
(einstimmig -18, ohne Stadtrat Weber aufgrund von Befangenheit)