§ 206 - Gesplittete Abwassergebühren; hier: Voraussichtiche Erhöhung zum 01.01.2012 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Schwäbisch Hall plant 2012 die Abwassergebühren zu erhöhen. Gründe für die Gebührenerhöhung sind ein Verlustvortrag aus 2007 in Höhe von 236.050 € sowie Kostensteigerungen vor allem im Bereich der Abschreibungen und der Zinsaufwendungen.
Letztere sind aufgrund der intensiven Investitionstätigkeit des Eigenbetriebes Abwasser-beseitigung der Stadt Schwäbisch Hall entstanden.

Nachfolgend die Berechnungsgrundlagen aus dem Wirtschaftsplan 2012 für die Ermittlung der Gebührenerhöhung (nachfolgende Beträge in €):


Materialaufwand
1.840.000
Personalaufwand
650.000
sonst. betriebl. Aufwand
685.200
Betriebskosten gesamt
3.175.200

Abschreibungen
2.350.000
Zinsaufwand
1.940.500
Kalkulatorische Kosten gesamt
4.290.500

Betriebserlöse
62.000
Auflösung Investitionszuschüsse
250.000
Auflösung der Beiträge
780.000
Erlöse ohne Gebührenerlöse
1.092.000

Betriebskosten gesamt
3.175.200
+ Kalkulatorische Kosten gesamt
4.290.500
- Erlöse ohne Gebührenerlöse
1.092.000
- Starkverschmutzerzuschläge
114.500
- Strassenentwässerungsanteil
770.000
+ Verlustvortrag 2007
236.050
= Gebührenfähige Kosten 2012
5.725.250

Ausgegangen von einer Abnahmemenge von 2.100.000 m³ ergibt sich eine nach dem Frischwassermaßstab erhobene Gebühr von 2,73 €/m³. Dies bedeutet eine Erhöhung von 0,47 € pro m³ Abwasser (20,80 %).


Der Frischwassermaßstab darf nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) vom 10.03.2010 nicht mehr verwendet werden. Aufgrund dieser geänderten Rechtslage werden rückwirkend zum 01.01.2010 gesplittete Abwassergebühren eingeführt.

Von der gesplitteten Abwassergebühr sind alle Grundstücks-, Haus- und Wohnungs-eigentümer/innen sowie Erbbauberechtigte mit bebauten, befestigten und versiegelten Flächen betroffen, die direkt oder indirekt in die öffentliche Kanalisation entwässern.

Für diesen Zweck hatte die Verwaltung in den letzten Monaten die versiegelten Flächen im Stadtgebiet Schwäbisch Hall ermittelt.
Die vorläufigen Endergebnisse der Ermittlungen gehen von rd. 4.400.000 m² versiegelten Privatflächen (einschl. Grundstücke der Stadt) und rd. 1.950.000 m² Straßenflächen aus.

Weiterhin sind für die Betriebskosten und kalkulatorischen Kosten der Kanalisation und der Kläranlage Kostenverteilungsschlüssel für die Aufteilung der Kosten auf Schmutz- und Niederschlagswasser zu ermitteln.
Die Verwaltung bevorzugt hierbei eine abflussmengenorientierte Kostensplittung. Mit der Ermittlung der Kostenschlüssel wurde die Dr. Pecher AG in Erkrath beauftragt. Ergebnisse werden der Verwaltung voraussichtlich bis Ende des Jahres vorliegen.
In Abhängigkeit der Ergebnisse dieser ingenieurtechnischen Berechnung kann der Straßenentwässerungsanteil (von der Stadt zu tragen) deutlich von den in der Berechnung angenommenen und auch im Wirtschaftsplan 2012 veranschlagten 770.000 € abweichen.
Auch bei den Starkverschmutzerzuschlägen können in geringerem Umfang Abweichungen auftreten, da sich diese ausschließlich auf den Schmutzwasseranteil beziehen.

Die Gebührenkalkulation selbst wird im Januar 2012 von der Kommunalberatung Allevo Obersulm durchgeführt. Die Verwaltung geht davon aus, dass die neue Abwassersatzung in der VFA-Sitzung am 23.01.2012 vorberaten und in der Sitzung des Gemeinderates am 08.02.2012 verabschiedet werden kann.

Damit die notwendige Gebührenerhöhung zum 01.01.2012 rückwirkend durchgeführt werden kann, ist es notwendig, die beabsichtigte Erhöhung bereits im Dezember 2011 öffentlich bekanntzugeben.


Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass es aus zeitlichen Gründen nicht möglich war, einen Beschluss zum jetzigen Zeitpunkt herbeizuführen. Um Rechtssicherheit zu erhalten, möchte er noch dieses Jahr eine rechtliche Ankündigung der Gebührenerhöhung vornehmen. Die Erhöhung hat seine Ursache im Defizit aus dem Jahr 2007 und in den Berechnungsgrundlagen der letzten Gebührenkalkulation. Hier wurde ein zu hoher Verbrauch angesetzt, der sich aufgrund des rollierenden Abrechnungssystems der Stadtwerke wie auch durch das geänderte Verbrauchsverhalten der Bevölkerung ergeben hat.

Stadträtin Rabe bittet, im Frühjahr 2012 um genaue Information hinsichtlich der Berechnung und der Verteilung.

Stadtrat Kaiser pflichtet seiner Vorrednerin bei. Seiner Ansicht nach ist ein Abmangel aus dem Jahr 2007 in Höhe von 236.000 € kein Grund, die Abwassergebühren um ca. 25 % zu erhöhen.

Stadtrat Frank hat eine zunehmende Unsicherheit der Bevölkerung festgestellt und bittet ebenfalls um umfassende, frühzeitige Information.

Stadtrat Dr. Pfisterer bittet, die ungleiche Behandlung durch die verschiedensten Einleitungssysteme - insbesondere in den Teilorten - im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten abzufedern.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird ermächtigt, eine Veröffentlichung im Haller Tagblatt mit folgendem Wortlaut vorzunehmen:

Voraussichtliche Erhöhung der Abwassergebühren zum 01.01.2012''
Die Stadt Schwäbisch Hall bzw. der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Schwäbisch Hall plant die Erhöhung der Abwassergebühren.
Gründe für die geplante Gebührenerhöhung sind ein Verlustvortrag in Höhe von 236.050 € aus dem Jahre 2007 sowie angestiegene Kosten seit der letzten Gebührenanpassung zum 01.01.2009. Dem Gemeinderat wird Anfang des nächsten Jahres vorgeschlagen, rückwirkend zum 01.01.2012 einer Gebührenerhöhung zuzustimmen, welche einer nach dem Frisch­wassermaßstab berechneten Abwassergebühr von 2,70 € bis 2,75 € entspricht. Derzeit beträgt die Abwassergebühr 2,26 € pro Kubikmeter.
Die Gebührenerhöhung wird sodann nach dem gesplitteten Maßstab erfolgen. Genauere Angaben zu der voraussichtlichen Höhe der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren können auf Grund der noch nicht abschließend ermittelten Kostenschlüssel derzeit noch nicht gemacht werden.
(einstimmig - 38 - )

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