§ 4/1 - Verschiedenes: Erneuerbare Energien; hier: Künftiger Umgang mit Ausweisung von Vorrangflächen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Es entsteht eine teilweise kontroverse Diskussion über das oben genannte Thema, insbesondere für flächenhafte Solaranlagen.

Oberbürgermeister Pelgrim weist darauf hin, dass IKOS für die Stadt derzeit die in Frage kommenden Flächen ermittelt.

Die Bürgermeister König und Binnig halten eine gemeinsame Untersuchung für die gesamte Verwaltungsgemeinschaft für notwendig und stellen darauf hin den Antrag, die von der Stadt bereits veranlasste Untersuchung nach einheitlichen Kriterien auf die gesamte Verwaltungsgemeinschaft auszudehnen.

Oberbürgermeister Pelgrim betont, dass dies grundsätzlich denkbar sei; allerdings stehen im regenerativen Energiesektor kurzfristig erhebliche Investitionen der Stadtwerke an; er befürchtet durch eine flächenhafte Untersuchung erhebliche Zeitverluste.

Er schlägt vor, dass alle Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft - soweit noch nicht geschehen – im Gemeinderat über eine einheitliche Konzeption beraten und beschließen und das Ergebnis auf die Tagesordnung in der nächsten Sitzung des gemeinsamen Ausschusses kommt.

Auf Nachfrage zum aktuellen Verfahrensstand der 7. Fortschreibung teilen die Herren Neumann und Hesse mit, dass das RP eine Genehmigung des F-Planes solange zurückstellt, bis die Fortschreibung des Regionalplanes abgeschlossen ist, dies ist voraussichtlich im September der Fall. Bei der Fortschreibung des Regionalplanes haben sich durch die geplante Ausweisung von Freiflächensolaranlagen Verzögerungen ergeben.

Bei allen Mitgliedern der Verwaltungsgemeinschaft besteht Einigkeit darüber, dass der F-Plan jetzt unabhängig vom Regionalplan dem RP zur Genehmigung vorgelegt werden soll. Da die 7. Fortschreibung des F-Planes von der Fortschreibung des Regionalplanes nicht tangiert wird, soll eine diesbezügliche Aussage des Regionalverbandes eingeholt werden und diese dem RP mit vorgelegt werden, so dass von dort zügig die Genehmigung erteilt werden kann

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