§ 35 - Örtliche Bauvorschriften zum Erhalt der historischen Dachlandschaft von Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die historische Dachlandschaft von Schwäbisch Hall ist in Jahrhunderten zu einem einzigartigen Ensemble zusammen gewachsen. Sie prägt das Stadtbild in ganz entscheidender Weise und sollte in dieser einmaligen Struktur erhalten werden.

In jüngerer Zeit mehren sich Änderungen dieser Dachlandschaft aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen, da nicht mehr jedes Vorhaben einer Genehmigungs-pflicht unterliegt, was insbesondere für Solaranlagen gilt.

Diese werden sich negativ auswirken, da sie sich - bedingt durch ihr Material und die Außenwirkung - nicht in die Dachlandschaft einfügen können. Im Stadtbild werden sich diese Störungen in empfindlicher Weise niederschlagen. Gleiches gilt für Antennenanlagen der Mobilfunkeinrichtungen und für das Dachdeckungsmaterial.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, eine Satzung zur Erhaltung der historischen Haller Dachlandschaft zu erlassen. Im ersten Schritt soll aus Zeitgründen zunächst einmal die Verwendung des Dachdeckungsmaterials und die Regelung bezüglich der Solar- und Mobilfunkanlagen vereinbart werden. In einem zweiten Schritt kann man dann eine weitergehende Regelung bezüglich der Dachaufbauten treffen.

Begründung:
Die historisch gewachsene Dachlandschaft der Innenstadt von Schwäbisch Hall und des Ortskerns von Steinbach ist über Jahrhunderte zu einer einzigartigen Gesamtheit von hohem gestalterischen Stellenwert gewachsen. Sie zeichnet sich vor allem durch ihre Farbigkeit, die historischen Dachformen und ‑neigungen sowie traditionelle Dachdeckungsmaterialien aus.

Aufgrund der topographischen Lage ist die Dachlandschaft von den umliegenden Höhenzügen aber auch bereits innerhalb der Altstadt sichtbar und damit erlebbar.

Dass die zahlreichen Details der verschiedenen Baustile aus ganz unterschiedlichen Epochen über Jahrhunderte nicht zu einer gestalterischen Beliebigkeit geführt, sondern sich in der Dachlandschaft zu einem eindrucksvollen Bild, einer Gestaltungseinheit und somit zu einer einzigartigen unverwechselbaren Stadtsilhouette vereint haben, lag vor allem an der begrenzten Vielfalt der regional zur Verfügung stehenden Baumaterialien und Techniken, aber auch an den strengen Regeln der Gestaltung und Proportionierung, die alle Bauepochen bis ins 19. Jahrhundert begleitet haben.

Unser heutiges Baugeschehen ist jedoch vielschichtiger. Dazu tragen vor allem eine weitgehende Freigabe der Genehmigungspflicht bei Veränderungen an Gebäuden und ein fast grenzenloses Materialangebot ohne regionalen Bezug bei.

Ein weiterer Veränderungsdruck ergibt sich in jüngster Vergangenheit durch die zunehmende Nutzung von regenerativen Energieformen, die grundsätzlich zu befürworten und - wo möglich - zu unterstützen ist.

Leider sind dabei die Photovoltaik- und Solaranlagen mit ihren glatten Oberflächen und den dadurch bewirkten Spiegelungseffekten, ihrer speziellen dunklen Farbigkeit, den maßstabssprengenden Dimensionen und der Tatsache, dass sie sich oft erhaben auf der Dachfläche befinden, dagegen Elemente, die das Erscheinungsbild der historischen Bereiche in den meisten Fällen überfremden und beeinträchtigen.

An der Erhaltung einer einzigartigen Dachlandschaft, wie die der Innenstadt und des Ortskerns von Steinbach, besteht ein öffentliches Interesse, das dem Einzelinteresse von Hauseigentümer an der Nutzung von Solarenergie im Einzelfall entgegen stehen kann. In der Abwägung der verschiedenen Interessen scheint der Verzicht auf die Nutzung von regenerativen Energien im Dachbereich zumutbar, um hier Qualitätsverluste zu vermeiden.

Der Energiebeitrag aus Photovoltaik- und Solaranlagen der Altstadtgebiete ist eher gering einzuschätzen, zumal die Dächer keine schwerpunktmäßige Südausrichtung aufweisen und aufgrund der dichten Bebauung auch zahlreiche gegenseitige Ver­schattungen gegeben sind.

Außerdem verfügt die Innenstadt schon über ein weitgehendes Fernwärmeversorgungsnetz, über das ein Anspruch auf regenerative Energienutzung erfüllt werden kann.

Mit dieser Satzung soll daher nach sorgfältiger Abwägung der verschiedenen Interessen die einzigartige und wertvolle Dachlandschaft von Schwäbisch Hall erhalten werden.


Es findet eine kurze, insgesamt befürwortende Aussprache statt, in der noch verschiedene Detailverbesserungen angeregt werden.

Stadtrat Baumann schlägt beispielsweise vor, die in Frage kommenden Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer anzuschreiben und in Form eines Infobriefes auf die neuen Vorschriften hinzuweisen.

Stadträtin Herrmann teilt mit, dass ihre Fraktion noch Beratungsbedarf habe und bittet um zusätzliches Informationsmaterial.

Nach weiterer kurzer Aussprache sagt Oberbürgermeister Pelgrim noch Ergänzungen in der Satzung bezüglich Dachgauben und -ziegeln zu.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Gemeinderat stimmt den Ausführungen der Verwaltung zu und beauftragt sie, die Satzung über die historische Dachlandschaft ins Verfahren zu bringen.


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