§ 1 - Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft; hier: Einleitung des Parallelverfahrens hinsichtlich der Ostumfahrung Schwäbisch Hall und des Baugebiets „Hartäcker“ (zwischen B 19 und Sonnenhof) (öffentlich)
Sachvortrag:
Erläuterung zum Aufstellungsbeschluss der Fa. IKOS, Seite 1 und Seite 2
Bürgermeister Stadel stellt anhand der Sitzungsvorlage der Planungs-Gruppe IKOS die geplanten Änderungen vor (siehe Anlage).
Die Bürgermeister Binnig und Schneider weisen auf die ihrer Ansicht nach unbefriedigende und zu kurze Terminabsprache hin; eine längerfristige Vorausplanung sei sinnvoll, vor allem auch im Hinblick darauf, dass für die anderen an der Verwaltungsgemeinschaft beteiligten Gemeinden künftig ebenfalls Parallelverfahren notwendig werden könnten.
Bürgermeister König regt daraufhin die langfristige Festlegung zweier jährlicher Fixtermine jeweils im ersten und zweiten Halbjahr an. Angesichts der zeitlichen Beanspruchung der Bürgermeister sei eine frühzeitige Koordination der Sitzungen sicherlich wünschenswert.
Diese Anregung findet allgemeine Zustimmung.
Bürgermeister König fragt, ob die von Regional- und Landesplanung im Rahmen des Flächennutzungsplans zugestandenen Erweiterungen und die dabei fixierte Obergrenze lediglich die Flächen der Stadt betreffe oder die Gesamtflächen der Verwaltungsgemeinschaft.
Fachbereichsleiter Neumann erläutert, dass dieses Parallelverfahren nur die Flächenbilanz der Stadt, nicht jedoch die der Nachbargemeinden tangiert.
Daraufhin kommt es zu folgendem Beschluss:
- Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (Parallelverfahren) der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall wird gemäß § 1 Absatz 3 und § 2 Absatz 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend für den Umfang der in dieser Teilfortschreibung enthaltenen Flächen ist die Sitzungsvorlage der Planungsgruppe IKOS vom 02.07.2004.
- Die Stadt Schwäbisch Hall als erfüllende Gemeinde der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft und die Planungsgruppe IKOS werden mit der weiteren Durchführung des Verfahrens (Grundlagenerarbeitung, Bürgerbeteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
- Die mit diesem Parallelverfahren entstehenden Kosten gehen ausschließlich zu Lasten der Stadt.
(einstimmig - 11 -)