§ 93/2 - Verschiedenes: Grundstückstauschvertrag mit den Stadtwerken (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Für den Ausbau des Kreisverkehrs bei der Bühlertalstraße wird das Grundstück 212/1 der Stadtwerke benötigt. Es verlaufen mehrere Leitungen des Versorgungsunternehmens durch dieses Grundstück . Man konnte sich auf einen Kaufpreis von 16 €/qm einigen.
Gleichzeitig sind die Flächen für die Trafostationen im Solpark entsprechend den Bauplatzpreisen zu übertragen.
Im Einzelnen handelt es sich um folgendes Tauschgeschäft:
1. Stadtwerke an Stadt 900 qm x 16 €/qm = | 14.400,00 € |
2. Stadt an Stadtwerke | |
Trafostation Nr. 1 mit 24 qm Trafostation Nr. 2 mit 16 qm Trafostation Nr. 3 mit 24 qm Trafostation Nr. 4 mit 32 qm + Vermessungskosten für Nr. 1 bis Nr. 4 Trafostation Nr. 5 (incl. Vermessung) mit 87 qm | 1.224,00 € 1.600,00 € 1.224,00 € 1.952,00 € 2.142,43 € 10.875,00 € |
Gesamtkaufpreis Stadtwerke | 19.017,43 € |
Somit Aufgeld Stadtwerke an Stadt | 4.617,43 € |
Dem Grundstückstausch mit den Stadtwerken zu den o. g. Konditionen wird einstimmig - 32 - zugestimmt.