§ 55 - Einrichtung einer provisorischen Ampelanlage an der Straßenkreuzung L 1060 (Bühlertalstraße) und K 2600 (Straße zwischen „Gründle“ und Altenhausen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Dezember 2003 ereignete sich an der Straßeneinmündung der K 2600 in die L 1060 ein tragischer Verkehrsunfall, bei dem eine junge Frau starb.

Zur Risikoabschwächung hat die Verwaltung bereits vor einem Jahr eine Tempobeschränkung erlassen, dennoch weist die Kreuzung ein hohes Gefahrenpotenzial auf. Die Planung der Ostumfahrung hat für diesen Straßenanschluss eine Kreisverkehrslösung zum Inhalt. Der Kreisel liegt jedoch ca. 80 m weiter östlich der L 1060. Die Realisierung dieses Projektes ist im Zuge der Gesamtherstellung der Ostumfahrung vorgesehen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann jedoch kein konkreter Termin für diese Straßenbaumaßnahme genannt werden. Aus Sicht der Verwaltung ist es insbesondere vor dem Hintergrund des o. g. Unfalles notwendig, zeitnah zu handeln.

Von der Straßenbauverwaltung wird angeboten, im Rahmen der Unterhaltungsmittel eine Ampelanlage in provisorischer Weise zu installieren. Damit könnte die Verkehrssicherheit dieser Kreuzung deutlich erhöht werden. Die Verwaltung hat keine Einwände gegen die Ampel.

Als Alternative wäre auch denkbar, den Kreisverkehr im Vorgriff auf die Realisierung der Ostumfahrung als separates Bauwerk zu erstellen, das etwa 300.000 € kostet. Da im städtischen Haushalt hierfür keinerlei Mittel vorhanden sind und nicht zu erwarten ist, dass der Kreistag die notwendigen Gelder für die Beteiligung des Landkreises aufgrund des Anschlusses einer Kreisstraße bereitstellen wird, hat die Verwaltung eine kurzfristige Realisierung des Kreisverkehrs nicht weiter verfolgt.

B e s c h l u s s :

Der Einrichtung einer Ampelanlage an der Kreuzung L 1060/ K 2600 wird zugestimmt.

Für die Stadt entstehen dabei keine Kosten.

(einstimmig - 30)

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