§ 188 - Einstellung der Bebauungsplanverfahren „Katzenzipfel“ und „Seelesäcker“ in Hessental (öffentlich)

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Sachvortrag:

Für die Bereiche „Seelesäcker“ und „Katzenzipfel“ hat der Gemeinderat 1993 bzw. 1994 die generellen Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungsplanverfahren gefasst.

  1. Das Verfahren „Katzenzipfel“ wurde eingeleitet, um sicher zu stellen, dass die alte Hofanlage in ihrer Grundstruktur erhalten bleibt. In der Zwischenzeit hat sich herausgestellt, dass die Hofanlage entsprechend der Zielsetzung des Bebauungsplanes erhalten bleibt und somit der Grund für das Verfahren im Prinzip erreicht ist. Die geplante Gehwegverbindung von der Sulzdorfer Straße zum Höhweg ist wegen der schwierigen eigentumsrechtlichen Verhältnisse kaum realisierbar.
  2. Im Bereich „Seelesäcker“ sollte der Bebauungsplan die Neuordnung und Neuerschließung des Areals zwischen der Bühlertalstrasse (L 1060) und der Haller Straße aufzeigen. Nach Auffassung der Verwaltung ist die Weiterführung dieses Verfahrens nicht mehr notwendig. Die Grundstücksflächen sind in der Zwischenzeit größtenteils an die Eigentümer des Tagungshotels „Krone“ veräußert worden. Für die noch verbleibenden Restbereiche lohnt es sich nicht, ein separates Bebauungsplanverfahren in die Wege zu leiten. Diese Flächen können nach § 34 BauGB beurteilt werden.

Die Verwaltung schlägt vor, die o. g. Bebauungsplanverfahren einzustellen.

Beschluss:

Die Bebauungsplanverfahren „Katzenzipfel“ und „Seelesäcker“ (Nr. 0311-06) werden nicht weitergeführt.

(einstimmig - 18 -)

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