§ 21/2 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Prüfauftrag für einen "mobiler Skaterpark" - Antrag der SPD-Fraktion vom 10.11.2014-; hier: Antwort der Verwaltung vom 28.01.2015 (öffentlich)

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Sachvortrag:

Antrag, siehe GR vom 12.11.2014

- Antwort der Verwaltung -

Unsere Prüfung erbrachte folgende Ergebnisse:

Zu 1.:
Die gewünschte Nutzung der angesprochenen Fläche durch Skaterinnen/Skater wird als problematisch beurteilt, da der Hangar an ein Unternehmen vermietet ist und die Halle mit großen Sattelschleppern angefahren wird. Die Anlieferung der Halle muss jederzeit gewährleistet sein, so dass ein erhebliches Sicherheitsrisiko bei einer gleichzeitigen legitimierten Nutzung der Fläche durch Kinder und Jugendliche bestünde.

Auch als temporäre Anlage ist eine Skateranlage baugenehmigungspflichtig. In einem Baugenehmigungsverfahren muss unter anderem die Lärmproblematik bearbeitet werden, d. h. es würde ein Lärmgutachten in Auftrag gegeben werden, welches die entstehenden Lärmimmissionen ermittelt. Es ist davon auszugehen, dass von temporären Anlagen höhere Lärmimmissionen ausgehen, da höhere Vibrations- und Schlaggeräusche entstehen als bei Elementen, die fest mit dem Untergrund verbunden sind.

Zu 2.:
Die Kosten sind mit dem jetzigen Kenntnisstand nur schwer zu beziffern. Die Anschaffungskosten sind abhängig von der Anzahl der gewünschten Elemente und deren Qualität. Einfache, für die öffentliche Nutzung geeignete temporäre Elemente sind ab einem Preis von ca. 1.500,- € pro Stück erhältlich. Anspruchsvollere, hochwertigere und größere Elemente sind entsprechend teurer. Ein entscheidender Faktor ist dabei das Gewicht der Elemente, je schwerer sie sind, um so geringer ist die Wahrscheinlichkeit von Diebstahl oder 'Verrutschen' an andere Orte. Hinzu kommen Baugenehmigungsver­fahren, Lärmgutachten und ggf. erforderliche Sicherungsmaßnahmen (evtl. Zaun o.ä.)
Ist die Anlage in Betrieb, fallen entsprechende Unterhaltungskosten an (Auf- und Abbau, Lagerkosten im Winter, Reparatur- und Wartungskosten, Reinigungskosten der Fläche).

Nach Abwägung der oben genannten Fragestellungen hält die Verwaltung es für wenig sinnvoll, mobile Elemente nur für einen Stadtteil anzuschaffen. Es werden hier sicher Wünsche anderer Ortsteile folgen. Langfristig ist im Bereich zwischen der Freizeitanlage Schenkensee und deren Fortentwicklung zum Landschaftspark Hessental und den entstehenden Neubaugebieten Mittelhöhe und Sonnenrain in der Zukunft eine stationäre Anlage für den Haller Osten vorstellbar. Die Mittel hierfür müssten dann entsprechend im Haushalt zur Verfügung gestellt werden.

Nachdem vor kurzem die Skateranlage am Schulzentrum West aufgerüstet und auch mit Flutlicht ausgestattet wurde, sieht die Verwaltung derzeit keine dringende Notwendigkeit für einen kurzfristigen Handlungsbedarf.

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