§ 184 - Zuschuss an die Stadtbus Schwäbisch Hall GmbH für den Einstieg in die Elektromobilität im ÖPNV; hier: Änderung des bewilligten Zuschusses vom 16.05.2018 (öffentlich)
Sachvortrag:
In der Gemeinderatssitzung vom 16.05.2018 (§ 94, öffentlich) wurde, nach Vorberatung im Bau- und Planungsausschuss am 07.05.2018 (§ 71, öffentlich), beschlossen, der Stadtbus Schwäbisch Hall GmbH für die Anschaffung von drei Elektrobussen einen Zuschuss in Höhe von 237.000,00 € (pro Fahrzeug: 79.000,00 €) zu gewähren.
Nachdem der Kreistag am 10.04.2018 mit knapper Mehrheit abgelehnt hatte, den ÖPNV im Landkreis Schwäbisch Hall bis zum Jahr 2030 auf umweltfreundliche Antriebe umzustellen, sollte für das Stadtgebiet von Schwäbisch Hall ein Zeichen zur Umstellung auf Elektromobilität im ÖPNV gesetzt werden. Die Stadtbus Schwäbisch Hall GmbH plante die Beschaffung von drei Elektrobussen im Jahr 2018, welche ab Frühjahr 2019 in den Linienbetrieb genommen werden sollten.
Für die Anschaffung der drei Busse, welche mit 580.000,00 € pro Fahrzeug zu Buche schlagen, wurde von Seiten des Gemeinderats ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 237.000,00 € bewilligt. Dieser solle die Finanzierungslücke schließen, welche nach Bundes- und Landesförderung sowie anteiliger Kostenübernahme durch den Mutterkonzern der Stadtbus Schwäbisch Hall GmbH, die Transdev GmbH, verbleiben würde.
Der laufende Betrieb von Elektrobussen führt im Vergleich zur Unterhaltung von herkömmlichen Dieselfahrzeugen ebenfalls zu erhöhtem finanziellen Aufwand, für dessen Ausgleich zum damaligen Planungsstand die Stadtbus Schwäbisch Hall GmbH aufkommen sollte.
Aufgrund von EU-Vorgaben im Zuwendungswesen, insbesondere im Hinblick auf das Beihilferecht, hat sich in der Zwischenzeit herausgestellt, dass die Förderung der Anschaffungskosten der Elektrobusse von Seiten der Stadt Schwäbisch Hall rechtlich problembehaftet wäre. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, den Gemeinderatsbeschluss vom 16.05.2018 aufzuheben und anstatt dessen einen Beschluss über die Bezuschussung der zusätzlichen Betriebskosten der bereits angeschafften drei Elektrobusse herbeizuführen.
Die finanzielle Förderung soll über eine Laufzeit von sieben Jahren, beginnend ab 2020, in jährlichen Raten von sechsmal 33.800,00 € (Jahre 2020 bis 2025) und einer Schlussrate im Jahr 2026 in Höhe von 34.200,00 € geleistet werden. Der Zuschussbetrag von 237.000,00 € stellt hierbei den maximalen Förderbetrag dar und dient der Teilabdeckung der zusätzlichen Betriebskosten der drei Elektrobussen im Vergleich zu den Betriebskosten herkömmlicher Dieselbusse.
Die tatsächlich entstandenen zusätzlichen Betriebskosten der drei Elektrobusse sind jährlich nachzuweisen und bei einer bevorstehenden Überförderung durch die Zahlung der vollen Zuschussrate wird der Auszahlungsbetrag entsprechend reduziert. Höhere Zuschüsse, über den bewilligten Betrag hinaus, sind hingegen ausgeschlossen.
Anlage: Entwurf Zuwendungsbescheid an Stadtbus Schwäbisch Hall GmbH
Fachbereichsleiter Finanzen Gruber informiert aufgrund der Nachfrage von Stadtrat Kaiser, dass laut einer Kostenkalkulation der Stadtbus Schwäbisch Hall GmbH sich die höheren Kosten für E-Busse u. a. durch den Umbau des Betriebshofes (Ladestationen), Einrichtung eines Dacharbeitsplatzes, Schulung des Personals und erhöhten Betriebskosten zusammensetze. Entsprechend der Angaben der Stadtbus Schwäbisch Hall GmbH müssen die Akkus auch nach sieben Jahren ausgetauscht werden.
Auf Frage von Stadtrat Tette, ob die finanzielle Förderung über eine Laufzeit von sieben Jahre festgeschrieben sei, informiert Fachbereichsleiter Finanzen Gruber, dass jede Zuschussgewährung über das Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission angezeigt werden muss, es sei denn es liegen Ausnahmetatbestände nach der De-minimis Verordung oder der De-minimis DAWI-Verordnung vor. Diese werden im Detail erläutert und mitgeteilt, dass eine Laufzeitverkürzung nicht möglich sei.
Stadtrat Schorpp fragt, ob mit dem Betriebskostenzuschuss an die Stadtbus Schwäbisch Hall GmbH ein Präzedenzfall geschaffen werde und ob auch andere private Unternehmen derartige Zuschüsse erhalten.
Oberbürgermeister Pelgrim informiert, dass die Stadt nur dann einen Betriebskostenzuschuss gewährt, wenn die Unternehmen Aufgaben im öffentlichen Interesse bzw. der Daseinsvorsorge (z. B. ÖPNV, Krankenhaus usw.) wahrnehmen - was bei der Stadtbus Schwäbisch Hall GmbH gegeben ist.
Im Bezug auf das Austauschen der Akkus nach sieben Jahren stellt Stadträtin Härterich die Frage, ob auch an die Entsorgung gedacht werde und ob dann weitere Kosten auf die Stadt zukommen werden.
Oberbürgermeister Pelgrim informiert, dass der Beschluss des Gemeinderats lediglich ein Zuschuss für die zusätzlichen Betriebskosten darstelle und die Stadt hiermit keine Zukunftsverpflichtung eingehe.
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
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Der Gemeinderat beschließt, folgenden Beschluss vom 16.05.2018 aufzuheben:
„Die Fa. Stadtbus Schwäbisch Hall GmbH erhält einen Zuschuss in Höhe von 237.000,00 € für die Anschaffung von drei Elektrobussen.“
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Der Gemeinderat beschließt, der Fa. Stadtbus Schwäbisch Hall GmbH für den Betrieb von drei Elektrobussen und den damit verbundenen zusätzlichen Betriebskosten insgesamt einen Zuschuss in Höhe von bis zu 237.000,00 € zu gewähren.
Die Auszahlung erfolgt in jährlichen Raten von sechsmal 33.800,00 € (Jahre 2020 bis 2025) und einmalig 34.200,00 € (Jahr 2026), nach Vorliegen der jeweiligen Nachweise über die tatsächlich entstandenen zusätzlichen Betriebskosten.
Der Zuschuss dient ausschließlich der Teilabdeckung der zusätzlichen Betriebskosten der drei Elektrobusse im Vergleich zu den Betriebskosten herkömmlicher Dieselbussen.
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Die für die Auszahlung benötigten Mittel für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 33.800,00 € werden unter Produkt: 54.70.00 „Verkehrsbereiche / ÖPNV“ und Sachkonto: 43180000 „Zuschüsse an übrige Bereiche“ außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.
Die Zuschussmittel für das Jahr 2021 werden im Nachtragshaushalt 2021 berücksichtigt und unter Produkt 54.70.00, Sachkonto 43180000 zur Verfügung gestellt.
Für die künftigen Haushaltsjahre (ab HH-Jahr 2022 bis HH-Jahr 2026) erfolgt die Aufnahme und Abbildung dieses Zuschusses in Anlage 5 „Laufende Zuweisungen und Zuschüsse“ - ebenfalls unter Produkt 54.70.00, Sachkonto 43180000 - der jeweiligen Haushaltspläne der Stadt Schwäbisch Hall.
Die im investiven Finanzhaushalt unter Produkt 54.70.00, Finanzkonto 78180000, Maßnahme 18050 „Investitionszuschuss Stadtbus Schwäbisch Hall GmbH für E-Busse“ ausgewiesenen Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 237.000,00 €, welche aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 16.05.2018 gebildet wurden, werden nicht mehr benötigt und verfallen somit.
(16 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)