§ 41 - Neubesetzung des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Schwäbisch Hall (öffentlich)
Sachvortrag:
- Stadtrat Schorpp verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -
Aufgrund der geänderten Gutachterausschussverordnung des Landes Baden-Württemberg im Jahr 2017 hat die Stadt die Aufgabe des Gutachterauschusses nach Baugesetzbuch von den Gemeinden Michelfeld, Rosengarten und Michelbach/Bilz zum 01.01.2020 übernommen.
Auf die ausführlichen Beratungen (Verwaltungs- und Finanzausschuss am 28.01.2019 und 06.05.2019, Gemeinderat am 13.02.2019 und 22.05.2019) und die erfolgte Beschlussfassung wird verwiesen. Auch die o. g. Nachbargemeinden haben die erforderlichen Beschlüsse gefasst, die Vereinbarung zwischen der Stadt und den Gemeinden Michelfeld, Rosengarten und Michelbach/Bilz wurde am 30.07.2019 unterzeichnet, das Regierungspräsidium Stuttgart hat der Vereinbarung mit Schreiben vom 15.10.2019 zugestimmt.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss ist nun neu zu besetzen. Mit den Nachbargemeinden wurde vereinbart, dass die Gemeinden Michelfeld und Michelbach jeweils einen Gutachter (und Stellvertreter) benennen, die Gemeinde Rosengarten zwei Gutachter (und einen Stellvertreter). Dies ist zwischenzeitlich erfolgt, die erforderlichen Beschlüsse wurden gefasst. Diese Gutachter werden dann bei einer Wertermittlung in der betreffenden Gemeinde jeweils miteinbezogen.
Nach den Bestimmungen des BauGB (Baugesetzbuch) ist die Bestellung notwendig für die Festlegung der Bodenrichtwerte sowie für die Ermittlung von Grundstücks- und Gebäudewerten sowie sonstigen Wertermittlungen (Zwangsversteigerungen, Vermögensauseinandersetzungen, Erbauseinandersetzungen und steuerliche Zwecke usw.).
Voraussetzung für die Bestellung ist, dass die Mitglieder des Gutachterausschusses Sachkunde und Erfahrung in diesem Bereich haben. Dies ist bei der geplanten Besetzung gewährleistet.
Für die Stadt werden folgende Gutachter vorgeschlagen (dies entspricht der bisherigen Besetzung):
Vorsitzender: |
Joachim Raabe, Bauverständiger und stellv FBL Baurecht/Denkmalschutz |
Stellv. Vorsitzender: |
Siegfried Kienle, Freier Architekt |
Beisitzer: |
Stefan Franz, FBL Baurechtsamt |
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Hans-Jörg Stein, Freier Architekt |
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Werner Mahl, Freier Architekt |
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Steffen Härterich, Sparkassenimmobilien |
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Anette Rathmann-Scholl, Freie Architektin |
Die Gemeinde Michelfeld hat folgende Gutachter vorgeschlagen:
Karl Lang, Zimmermeister und bisheriger Vorsitzender des GAA in Michelfeld
Gerhard Schambach (als Stellvertreter), Architekt und bisheriger stellv. Vorsitzender des GAA in Michelfeld.
Die Gemeinde Rosengarten hat folgende Gutachter vorgeschlagen:
Peter Werner, bisheriger Vorsitzender des GAA in Rosengarten
Horst Rüger, seit 1996 im GAA Rosengarten
Roland Schreyer (als Stellvertreter)
Die Gemeinde Michelbach hat folgende Gutachter vorgeschlagen:
Berthold Krist, Hauptamtsleiter der Gemeindverwaltung Michelbach
Jochen Rothacker (als Stellvertreter), Dipl.- Bauingenieur
Nach den Regelungen des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung sind darüber hinaus Bedienstete der örtlich zuständigen Finanzbehörde für die Ermittlung von Bodenrichtwerten als Gutachter zu bestellen.
Mit Schreiben vom 13.12.2019 schlägt das Finanzamt Schwäbisch Hall folgende Personen vor:
Roland Klie (bisher schon als Vertreter der Finanzbehörde beim GAA der Stadt tätig)
Silke Mack (als Stellvertreterin).
Die Genannten sind grundsätzlich für die Tätigkeit im Gutachterausschuss geeignet.
Der gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Schwäbisch Hall setzt sich demnach wie folgt zusammen:
Joachim Raabe (Vorsitzender)
Siegfried Kienle (Stellv. Vorsitzender)
Stefan Franz (Beisitzer)
Hans-Jörg Stein (Beisitzer)
Werner Mahl (Beisitzer)
Steffen Härterich (Beisitzer)
Anette Rathmann-Scholl (Beisitzer)
Karl Lang (Beisitzer Michelfeld)
Gerhard Schambach (stellv. Beisitzer Michelfeld)
Peter Werner (Beisitzer Rosengarten)
Horst Rüger (Beisitzer Rosengarten)
Roland Schreyer (stellv. Beisitzer Rosengarten)
Berthold Krist (Beisitzer Michelbach)
Jochen Rothacker (Stellv. Beisitzer Michelbach)
Roland Klie (Beisitzer Finanamt)
Silke Mack (stellv. Beisitzer Finanzamt)
Es wird deshalb vorgeschlagen, die Neubestellung der Mitglieder des Gemeinsamen Gutachterausschusses wie oben genannt vorzunehmen.
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.
Beschluss:
Gemäß den §§ 1, 2 und 5 der Gutachterausschussverordnung vom 11.12.1989, zuletzt geändert durch Verordnung vom 26.09.2017, wird der Gutachterausschuss nach dem BauGB in der wie oben beschriebenen Zusammensetzung für die nächsten vier Jahre vom 01.04.2020 bis 31.03.2024 bestellt.
(einstimmig - 33)