§ 33 - Ausbau der Schulsozialarbeit (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Schulsozialarbeit ist nach § 13 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ein wesentlicher Teil der Jugendsozialarbeit. Schulsozialarbeit unterstützt die individuelle schulische und soziale Entwicklung der Schülerinnen und Schüler im Sozialraum Schule. Sie fördert die Kooperation zwischen Jugendhilfe, Schule und Eltern sowie anderen Institutionen und Initiativen.
In der Konzeption der Jugendsozialarbeit an den Schulen in Schwäbisch Hall ist verankert, dass die Schulsozialarbeit zum Ziel hat, Kinder und Jugendliche im Prozess des Erwachsenwerdens zu begleiten, sie bei einer für sie befriedigenden Lebensbewältigung zu unterstützen und ihre Kompetenzen zur Lösung von persönlichen, familiären und sozialen Problemen zu fördern. Dazu gehören ebenso die Unterstützung bei der Integration und Hilfsangebote beim Vermeiden und Abbau von Benachteiligungen.
In Schwäbisch Hall wird Schulsozialarbeit seit dem Schuljahr 2000/2001 an beiden Werkrealschulen (jeweils 100 %) und seit dem Schuljahr 2011/2012 an beiden Realschulen und beiden Gymnasien (je 50 %) angeboten. Sie leisten dort wertvolle Arbeit sowohl in der Prävention als auch in der Krisenbewältigung. Sie tragen erheblich zur Integration bei und sind auch ein Baustein der Ganztagesschulen. Anstellungsträger ist jeweils die Stadt Schwäbisch Hall.
An der Friedensbergschule ist die Schulsozialarbeit seit dem Schuljahr 2001/2002 zunächst mit 50 % und seit September 2012 mit 65 % installiert. Die Stadt fördert diese mit einem Zuschuss in Höhe von ca. 1/3 der Kosten (11.050 €/Jahr). Träger ist hier der Förderverein der Friedensbergschule.
Bisher gibt es in Schwäbisch Hall noch keine Schulsozialarbeit an Grundschulen. Die Schulsozialarbeit an Grundschulen ermöglicht jedoch aufgrund des jüngeren Alters, verbunden mit der noch frühen Schulerfahrung, einen besseren und präventiveren Zugang zu den Kindern und ihren Familien. Mit den Kindern kann ein spielerischer Umgang gesucht werden, der soziales und kognitives Lernen ermöglicht und den Vertrauensaufbau erleichtert. Manche Probleme werden durch den frühen Zeitpunkt erst gar nicht verfestigt und eine Eskalation wird vermieden. Die Grundschulleitungen haben nun um die Einführung der Schulsozialarbeit an den Grundschulen gebeten. Die Anträge liegen vor.
Nach Abfrage bei anderen Schulträgern wurde deutlich, dass mittlerweile bei fast allen Schulträgern die Schulsozialarbeit an Grundschulen installiert wurde. 31 Städte wurden zur Schulsozialarbeit befragt. Davon haben 28 die Schulsozialarbeit an ihren Grundschulen eingeführt. Lediglich drei Städte beantworteten die Frage negativ. Eine dieser drei Städte teilte jedoch mit, dass sie dafür die Soziale Gruppenarbeit (SGA) an ihren Grundschulen installiert hat. Des Weiteren haben die Schulleiter der Realschulen und Gymnasien einen Antrag auf Erhöhung ihrer Schulsozialarbeit von jeweils 50 % auf 100 % gebeten. Die Arbeit in den vergangenen eineinhalb Jahren verlief sehr erfolgreich und hat bereits gezeigt, dass der Bedarf weit größer ist (siehe Berichte der JSS.
Gewünschter Zeitpunkt der Umsetzung ist Beginn des Schuljahres 2013/2014.
Übersicht über die beantragte Erhöhungen
Schulart |
Stellen Schuljahr 2012/13 |
Beantragung ab Schuljahr 2013/14 |
Umsetzungsvorschlag |
Grundschulen |
./. |
+ 2,5 VZ |
+ 1,5 |
Werkrealschulen |
2,0 VZ |
./. |
./. |
Realschulen |
1,0 VZ |
+ 1,0 VZ |
+ 0,5 VZ |
Gymnasien |
1,0 VZ |
+ 1,0 VZ |
+ 0,5 VZ |
Gesamt |
4,0 VZ |
+ 4,5 VZ |
+ 2,5 |
Der Fachbereich Jugend, Schule & Soziales schlägt vor, die Schulsozialarbeit ab dem Schuljahr 2013/2014 weiter auszubauen und für die Grundschulen 1,5 VZ-Stellen und für die weiterführenden Schulen 1,0 VZ- Stelle einzuplanen.
Als Grundlage und Maßstab einer Stellenaufteilung wurde ein Schlüssel von einer 0,5 VZ- Stelle für 500 Kinder in den Grundschulen, einer 0,5 VZ-Stelle für 500 Kinder in den Realschulen, einer 0,5 VZ-Stelle für 700 Kinder in den Gymnasien und bei den Werkrealschulen 1,0 VZ-Stelle für 300 Kinder zugrunde gelegt.
Schülerzahlen
10 Grundschulen |
1.375 |
|
|
2 Werkrealschulen |
665 |
(Werkrealschule Schenkensee Thomas-Schweicker Werkrealschule |
283 |
2 Realschulen |
1.343 |
(Realschule Schenkensee Leonhard-Kern Realschule |
651 |
2 Gymnasien |
1.976 |
(Gymnasium b. St. Michael Erasmus-Widmann Gymnasium |
1.094 |
Finanzierung:
Seit Januar 2012 beteiligt sich das Land Baden-Württemberg wieder an den Kosten der Schulsozialarbeit. Pro 100 %-Kraft gibt es einen Festbetrag in Höhe von 16.700 €. Dies entspricht ungefähr einem Drittel der Kosten. Der Landkreis Schwäbisch Hall hatte sich bisher zu 50 % an den Kosten beteiligt. Aufgrund der Beteiligung des Landes finanziert der Landkreis seit 01.01.2012 nun 50 % der Kosten nach Abzug des Landeszuschusses.
Aktuelle Stellenbesetzung |
Jährliche Kosten seit 2012 in € |
400 % |
220.430 |
Förderung Land (je 100 % à 16.700 €) |
66.800 |
./. Förderung des Landkreises |
76.815 |
Aufwand Stadt für 4 VZ |
76.815 |
Zuschuss Stadt an Förderverein FBS; Stelle = 65 % |
11.050 |
Neue Stellen - Antrag Schulen |
2013 (anteilig)/ € |
2014/ € |
Realschulen 2 x 0,5 VZ |
17.334 |
52.000 |
Gymnasien 2 x 0,5 VZ |
17.334 |
52.000 |
Grundschulen 2,5 VZ |
43.334 |
130.000 |
Kosten gesamt für 4,5 VZ |
78.002 |
234.000 |
./. Zuschuss Land |
25.050 |
75.150 |
./. Zuschuss Landkreis |
26.475 |
79.425 |
Aufwand Stadt für zusätzl. 4,5 VZ |
26.475 |
79.425 |
Vorschlag Stadt |
2013 (anteilig)/ € |
2014/ € |
Realschulen 2 x 0,25 VZ |
8.667 |
26.000 |
Gymnasien 2 x 0,25 VZ |
8.667 |
26.000 |
Grundschulen 1,5 VZ |
26.000 |
78.000 |
Kosten gesamt für 2,5 VZ |
43.334 |
130.000 |
./. Zuschuss Land |
13.917 |
41.750 |
./. Zuschuss Landkreis |
14.708 |
44.125 |
Aufwand Stadt für zusätzl. 2,5 VZ |
14.708 |
44.125 |
Ab dem Schuljahr 2013/14 stehen im Landeshaushalt 25 Mio.€/Jahr für die Schulsozialarbeit zur Verfügung, mit dem das Land bis zu 1.500 Vollzeitstellen fördern kann. Derzeit sind davon 1.199 Vollstellen vorhanden und Mittel abgerufen. Es ist bereits bekannt, dass viele Städte durch die Einführung des Landeszuschusses nun planen, die Schulsozialarbeit an ihren Schulen einzurichten und/oder aufzustocken. Unter Umständen bedeutet dies, dass eine Beantragung zu einem späteren Zeitpunkt als dem Schuljahr 2013/2014 nicht mehr genehmigt werden kann. Die Antragstellung beim Land muss jeweils bis zum 31.07. für das jeweilige zukünftige Schuljahr erfolgen.
Gemäß den Richtlinien des Landkreises und des Landes, muss jede Fachkraft mindestens einen Arbeitsumfang von 50 % haben. Eine Ausnahme davon ist nur im Einzelfall möglich. Lt. den Richtlinien des Landes darf auch keine Person mehr als drei Schulen betreuen. Insofern empfiehlt sich eine Splittung der Stellen auf mehrere Personen, ggf. kann eine Person auch die Betreuung einer weiterführenden Schule und Grundschule inne haben. Über die genaue Besetzung wird mit den betreffenden Schulleitungen gesprochen.
Aufgrund der zu erwartenden Veränderungen der Schülerströme und Schülerzahlen in den einzelnen Schulen sowie ggf. die Veränderung der Schulart hin zu einer Gemeinschaftsschule bedingt auch, dass die Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter künftig nicht mehr strikt an einer Schule arbeiten sollen. Die Verwaltung wird diesbezüglich mit den Schulleitungen besprechen, wie Besetzungen künftig erfolgen könnten.
Räume
In allen weiterführenden Schulen haben die Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter bereits Räumlichkeiten bzw. sind in der Umsetzung (Gymnasium bei St. Michael). Hier ist kein weiterer Bedarf gegeben.
Anders sieht dies bei den Grundschulen aus. An jeder Schule ist für die Schulsozialarbeit ein Büro/Anlaufstelle inkl. Besprechungsmöglichkeit, Telefon und PC bereitzustellen. Dies kann in den Räumen der Verlässlichen Grundschulbetreuungsgruppen erfolgen, ggf. sind noch abschließbare Schränke zu besorgen.
Für die Beschaffungen sollte ein einmaliger Betrag in Höhe von 15.000 € (inkl. Sachmittel) zur Verfügung gestellt werden. Weitere Planungen können erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, ggf. werden im nächsten Doppelhaushalt Mittel beantragt.
Verwaltung
Die Zahl der Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter sowie die Anzahl der Betreuungskräfte im Bereich der Verlässlichen Grundschule und Mittagessensversorgung (30 Personen bei ca. 670 zu betreuenden Kindern) haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Für die Organisation, Betreuung, Koordination, Antragstellung an verschiedenen Stellen, Verwendungsnachweise, Planung Ferienangebote etc. in diesen Bereichen ist in der Verwaltung eine pädagogische Fachkraft im Umfang von 50 % erforderlich (im Stellenplan für 2013 enthalten). In den Leitlinien des Landkreises (die Anerkennung ist Voraussetzung einer Förderung) ist zudem gefordert, dass die Fachaufsicht über die Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter von einer sozialpädagogischen Fachkraft durchgeführt wird.
Die Ortschaftsräte der Teilorte werden in ihrer nächsten Sitzung über den Sachverhalt informiert.
Anlage 1: Anträge Grundschulen West; Grundschule Ost, Grundschule Steinbach und Am Langen Graben
Anlage 4: Richtlinien Landkreis Schwäbisch Hall
Anlage 5: Richtlinien Land Baden-Württemberg
Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf die Beratungen in der o. g. Sitzung. Die Verwaltung hat den Vorschlag von Stadtrat Schorpp der Erhöhung der Schulsozialarbeiter-Vollzeitstellen für die Grundschulen von 1,5 auf 2,0 aufgegriffen. Die Besetzung soll trotz der noch anstehenden Haushaltsberatungen bereits zum Schulbeginn im September 2013 erfolgen. Voraussetzung für diese Stellenbesetzungen sind die Co-Finanzierungen von Land/Landkreis.
Stadträtin Härterich hält die Schulsozialarbeit für wichtig, insbesondere angesichts dessen, dass die Kinder aus den unterschiedlichsten sozialen und familiären Verhältnissen stammen. Durch die Aufstockung der Schulsozialarbeiterstellen können künftige Probleme vermieden werden.
Stadtrat Schorpp ist erfreut darüber, dass die Notwendigkeit von Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern für die Grundschulen erkannt wurde. Bereits in den Grundschulen sind die von weiterführenden Schulen bekannten Problemstellungen auch vorhanden. Er freut sich außerdem darüber, dass die Verwaltung und die anderen Fraktionen des Gemeinderats seinem Vorschlag auf Aufstockung von 1,5 auf 2,0 Vollzeitstellen gefolgt sind. Angesichts der Schülerzahlen und der zehn verschiedenen Standorte ist eine Aufstockung vertretbar.
Stadträtin Schmalzriedt regt an, die Erkenntnisse der Schulsozialarbeit an den Grundschulen in die Kita weiterzuleiten. Die Erzieherinnen und Erzieher dort sollten präventiv tätig werden.
Stadtrat Härtig nimmt Bezug auf seinen Antrag im o. g. BSSK. Er beantragt erneut - wie von den Schulen vorgeschlagen - 4,5 Vollzeitstellen zu schaffen.
Stadtrat Preisendanz lobt den Ausbau der Schulsozialarbeit vor allem hinsichtlich der Aufenthaltsqualität im Ganztagesbetrieb. Der Lehrkörper wird in seiner Arbeit entlastet, was bedeutet, dass auch hier die Kommune Landesaufgaben erledigt.
Stadtrat Härtig wiederholt seinen o. g. Antrag auf Ausweisung von 4,5 Vollzeitstellen für die Schulsozialarbeit in Grundschulen. Dieser Antrag wird mit 2 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen abgelehnt.
Erste Bürgermeisterin Wilhelm erläutert den Betreuungsschlüssel:
Betreuungsschlüssel |
gilt für |
0,5 |
500 Grundschülerinnen und -schüler 500 Realschülerinnen und -schüler 700 Gymnasiastinnen/ Gymnasiasten |
1,0 |
300 Werkrealschülerinnen und -schüler |
Grund hierfür war, hinsichtlich der Folgekosten vorsichtig zu agieren, da bislang der finanzielle Bedarf für die Bildungsaufgaben Kita- und U3-Betreuung nicht bekannt ist.
Oberbürgermeister Pelgrim war es wichtig, Kriterien und Schlüsselzahlen für den Umfang der Schulsozialarbeit zu erarbeiten. In der Zukunft soll im Rahmen der Ganztagesbetreuung auch beim Ausbau der Schulsozialarbeit weitergearbeitet werden.
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
- Die Schulsozialarbeit an den Grundschulen wird zum Schuljahr 2013/2014 eingeführt. Die Besetzung erfolgt für alle Grundschulen zusammen in einem Umfang von 2,0 VZ . Die Verwaltung wird beauftragt, die genaue Aufteilung mit den Schulleitungen zu besprechen. Die Zusage erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung durch den Landkreis (Landkreisförderung) und des Landes.
- Die Schulsozialarbeit an den Realschulen und Gymnasien wird vorbehaltlich der Genehmigung des Landkreises und des Landes zum Schuljahr 2013/2014 um jeweils 25 % auf jeweils 75 % aufgestockt.
- Für die Grundschulen, Realschulen und Gymnasien werden ab dem Schuljahr 2013/2014 3,0 VZ im Stellenplan (EGS 11) eingerichtet.
- Im Fachbereich Jugend, Schule und Soziales, Abteilung Schulen und Sport, wird eine Stelle für eine pädagogische Fachkraft im Umfang von 50 % geschaffen.
- Die erforderlichen Mittel für die Sachausstattung in Höhe von 15.000 € für 2013 werden außerplanmäßig bereitgestellt.
(einstimmig - 19 -)