§ 134 - Haller Eisenbahnfreunde e.V.; hier: Förderung über Vereinsmietregelung (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Haller Eisenbahnfreunde e. V. haben sich 1994 gegründet und sind derzeit bei einem privaten Vermieter in Sulzdorf in Miete. Dort haben sie 600 qm Fläche angemietet. Der Mietvertrag endet am 31.07.2017.
Der Verein hat ca. 70 Mitglieder, davon 10 Mitglieder unter 18 Jahren.
Als Raumbedarf für die Eisenbahnanlage des Vereins und seiner Mitglieder und für Vereinstätigkeit wird eine Fläche von ca. 400 qm angegeben.
Die GWG hat dem Verein eine Fläche mit 462,61 qm im Solpark angeboten. Eine Mitgliederversammlung des Vereins hat der Anmietung zugestimmt.
Die Vereinsmitregelung geht von 1 €/qm Kaltmiete plus Betriebskosten für den Verein aus. Die Differenz zur Marktmiete übernimmt in diesen Situationen die Stadt als Zuschuss.
Mehrere Vereine haben kommunale Räume über diese Vereinsmietregelung angemietet, allerdings nicht mit dieser sehr großen Nutzfläche. Zum Teil wurde Vereinen auch eine Obergrenze der Flächen genannt.
Im angebotenen Gebäude der GWG ist der Fanfarenzug Schwäbisch Hall über die Vereinsmietregelung untergebracht, mit einer Fläche von 215,74 qm.
Der FB Jugend, Schule & Soziales schlägt vor, die Flächenobergrenze für die Eisenbahnfreunde mit der Vereinsmitregelung auf 220 qm festzulegen. Die GWG setzt den Mietwert der Fläche auf 2 €/qm fest. Das bedeutet, dass die Stadt einen jährlichen Mietausgleichszuschuss von 2.640 € leistet (220 qm x 1 € x 12 Monate = 2.640 €).
Für die Restfläche mit 242,61 qm muss der Verein dann 2 €/qm Miete entrichten zuzüglich der Betriebskosten.
Die vorgestellte Regelung ist dem Verein mitgeteilt worden, das Einverständnis dafür liegt vor. Der Verein möchte die Räumlichkeiten ab 01.07.2017 anmieten.
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Aussprachewunsch besteht.
Beschluss:
Die Haller Eisenbahnfreunde e. V. erhalten analog der Vereinsmietregelung der Stadt für die Fläche von 220 qm einen jährlichen Zuschuss von 2.640 €. Im Jahr 2017 beträgt der Zuschuss 1.320 € (Mietbeginn 01.07.2017). Dieser Betrag wird außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.
(16 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)