§ 5/1 - Verschiedenes: Beteiligung der Stadtwerke Schwäbisch Hall an der Energieversorgung Ottobrunn GmbH (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hatte am 26.10.05 beschlossen, dass die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH ihre Zustimmung zur Beteiligung dieser Gesellschaft an der Energieversorgung Ottobrunn entsprechend dem ersten Entwurf des Gesellschaftsvertrags erteilt.

Für die Energieversorgung Ottobrunn war bisher eine neue Gesellschaft mit einem Stammkapital von 1.000.000 € vorgesehen. Gesellschafter sollten die Stadtwerke Schwäbisch Hall mit 51 %, die EON Bayern AG mit 39 % und die Gemeinde Ottobrunn mit 10 % werden.

Nachdem die Gespräche mit der E.ON Bayern zur Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft gescheitert sind, werden die Stadtwerke diese zunächst mit einem Stammkapital von 100.000 € und einem Anteil von 100 % gründen. Die Zustimmung des Aufsichtsrats erfolgte am 12.12.2005.

Der geänderte Entwurf des Gesellschaftsvertrags liegt vor.

B e s c h l u s s:

Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH ihre Zustimmung zur Beteiligung dieser Gesellschaft an der Energieversorgung Ottobrunn GmbH entsprechend dem vorliegenden Entwurf des Gesellschaftsvertrags erteilt.

(einstimmig – 31 -)

Meine Werkzeuge