TOP 5 - Bedarfsplanung: Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 20/24
Sachvortrag:
Insbesondere der Fachkräftemangel im Bereich der Frühkindlichen Bildung führen zu einer Unterdeckung an Betreuungsplätzen im Bereich der Kindertagesbetreuung. In Schwäbisch Hall kommt erschwerend der unzureichende Ausbau der Kindertagespflege hinzu, welcher in der Verantwortung des Landkreises Schwäbisch Hall liegt.
Aktuell können 6 Gruppen aufgrund fehlender Fachkräfte nicht belegt werden (Elisabethenstrasse 2 Gruppen, Solpark 1,5 Gruppen, ehemalige Einrichtung Eich 2,5 Gruppen).
Die Stadtverwaltung versucht hier mit verschiedenen Maßnahmen gegenzusteuern, für den Personalbereich sind dies:
Ausbildung:
Sowohl die klassische Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern über den schulischen Weg mit Anerkennungspraktikum, die Praxisintegrierte Ausbildung (PIA) als auch das duale Studium an der DHBW wird bei der Stadt Schwäbisch Hall angeboten. Dies findet für alle Bereiche des Sozial- und Erziehungsdienstes statt (also Jugendarbeit, Jugendhilfe, Kita und Schule). Soweit möglich wird auch eine Ausbildung in Teilzeit angeboten.
Die Rahmenbedingungen für die Ausbildungseinrichtungen werden verbessert, indem mögliche Stellenanteile nur teilweise oder gar nicht angerechnet werden.
Anwerbung:
Geeignete Personen ohne Fachkraftanerkennung werden als Springkräfte eingesetzt, es werden über 30 Stellen für Bundesfreiwilligendienstleistende angeboten, Berufspraktika angeboten, an Ausbildungsmessen und Informationsveranstaltungen teilgenommen.
Anwerbung aus dem Ausland:
Seit 2020 werden gezielt Fachkräfte aus Spanien angeworben; hier sind bereits knapp 30 Personen in den Kindertagseinrichtungen. Die ersten Anerkennungen sind bereits erfolgt, eine Ausdehnung auf weitere Länder (aktuell Griechenland) ist in der Umsetzung.
Ausländische Fachkräfte aus anderen Ländern werden bei der Berufsanerkennung unterstützt.
Sonstiges:
Teambildende Maßnahmen in den Einrichtungen werden unterstützt und ein Zuschuss für den ÖPNV gewährt. Weiterhin gibt es Angebote im Bereich des Gesundheitsmanagements, Bikeleasing oder Corporate Benefits. Teilzeit wird ebenso wie Sabbaticals, sofern möglich, umgesetzt.
Trotzdem reichen die Maßnahmen nicht aus um die Kapazitäten bedarfsgerecht zur Verfügung stellen zu können. Sowohl im Bereich Ü3 als auch U3 fehlen über 100 Plätze. Zukünftig ist von einer weiteren Verknappung des Personals durch
- Abwanderung des vorhandenen Personals in anverwandte Bereiche (Anwerbeprozesse des Landes für schulische Aufgaben)
- Verringerung des vorhandenen und zukünftigen Personals (Demographie)
- Ausweitung der Aufgaben (Ganztagsanspruch Grundschule ab 2026)
zu rechnen.
In Struktur und Organisation wurden bereits folgende Veränderungen umgesetzt:
- strenge Bedarfsprüfung für Ganztagsangebote (GT) Ü3
- Bedarfsprüfung U3, Vorrang von Berufstätigen
- Reduzierung von Verlängerten Öffnungszeiten (VÖ) 6,5 auf VÖ6
- Reduzierung von Zusatzangeboten
- Reduzierung von Ganztagsangeboten
Die Möglichkeiten des Erprobungsparagraphen (KiTaG §11) sind momentan in der Diskussion, hier beteiligt sich die Stadtverwaltung sowohl auf Ebene des Städtetags als auch im direkten Austausch mit dem Landesjugendamt beim KVJS.
Die zwei nächsten Schritte sind
a) die Konzentration von Ganztagsangeboten an weniger Standorten sowie
b) die Reduzierung der Betreuungszeiten ohne Bedarfsnachweis für den Bereich VÖ Ü3 auf 5 Stunden/Tag.
Als Wirkung gehen wir von einer besseren Offenhaltung der vorhandenen Gruppen/Zeiten sowie einer Erhöhung der Attraktivität als Arbeitgeber aus. Ebenfalls könnten in einem kleinen Umfang neue Gruppen eröffnet werden.
Noch nicht vorgesehene, jedoch in Zukunft notwendig werdende Maßnahmen können sowohl die Reduzierung des Betreuungsumfangs auf 4 Stunden/Tag sowie die vorrangige Vergabe von Plätzen an Familien mit Bedarfsnachweis bei allen Angebotsformen sein.
Eine Bedarfseinschätzung wurde in den städtischen Einrichtungen durchgeführt. Etwa die Hälfte der Eltern im Bereich der VÖ6 Ü3 könnte auf Betreuungszeit verzichten, da sie weder berufstätig noch sonst verpflichtet sind. Dies betrifft auf die Gesamtstadt hochgerechnet ca. 500 Kinder.
Die Reduzierung der Betreuungszeit um 1 Std./Tag setzt Personal für rund 3 Gruppen frei. Da dies eine rein rechnerische Größe ist, die im laufenden Betrieb, mit bestehenden Teams und bei unterschiedlichen Trägern nicht herauszulösen ist, geht die Verwaltung von einer Entlastung der Einrichtungen sowie vereinzelter Gruppenöffnung aus.
Anlage: Präsentation
Beschlussfassung:
1. Der schrittweisen Begrenzung der Betreuungszeit im Bereich der Verlängerten Öffnungszeit ohne nachgewiesenen Bedarf auf 5 Stunden täglich wird zugestimmt.
2. Die Freien, Kirchlichen und Gewerblichen Träger werden im Rahmen der Bedarfsplanung aufgefordert diese Begrenzung mitzutragen.
3. Das Vorgehen der Verwaltung zur Betriebssicherung der Kindertageseinrichtungen wird zur Kenntnis genommen.
Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.