§ 66 - Vorläufiger Jahresabschluss der Stadt für das Rechnungsjahr 2003 (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Die Jahresrechnung 2003 der Stadt Schwäbisch Hall ist fertiggestellt. Sie muss vom Gemeinderat gemäß § 95 GemO beschlossen werden. Zuvor hat gemäß § 110 GemO die örtliche Prüfung durch das städtische Rechnungsprüfungsamt zu erfolgen.
Die Jahresrechnung 2003 der Stadt Schwäbisch Hall wird gemäß § 95 GemO unter dem Vorbehalt festgestellt, dass der Gemeinderat sie nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch das städtische Rechnungsprüfungsamt endgültig beschließt. Der Beschluss muss die gebildeten Haushaltsreste und die Genehmigung der 2003 geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben - soweit noch nicht geschehen - einschließen.
Die Endsummen jeweils in Einnahmen und Ausgaben betragen:
1. | Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt | 94.499.872,84 € 49.164.077,52 € |
zusammen | 143.663.950,36 € | |
Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (vorläufig) | 69.101.373,14 € | |
2. | Als Rechnungsergebnis 2003 wird ein Überschuss in Höhe von festgestellt. | 5.632.978,83 € |
3. | Der Stand Rücklagen beträgt Der Stand der Sonderrücklage "Konventionalstrafe Müll Landkreis" wird festgestellt mit Der Stand der Sonderrücklage Solpark (Altlastenbeseitigung und Entmunitionierung) mit | 13.657.330,82 € 0,00 € 2.300.813,47 € |
4. | Der Schuldenstand des Stadt aus äußeren Darlehen liegt bei | 21.271.033,10 € |
(einstimmig - 32 -)