TOP 8 - Bausubstanzerhaltende Maßnahmen am Pulverturm; hier: außerplanmäßige Bereitstellung von Planungsmitteln (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 276/23

Sachvortrag:

Die Ruine Pulverturm ist als Sachgesamtheit Stadtbefestigung als Kulturdenkmal eingetragen. In der Haushaltsplanung ist die Instandsetzung des Turmstumpfes des ehemaligen Pulverturms in der Langen Straße mit 500.000 € für das Jahr 2027 ff. unter der Maßnahme 25001 vorgesehen. Bei Ortsterminen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde zeigten sich Verformungen und Risse am Objekt, die für einen vorgezogenen Beginn der Maßnahme sprechen. Nach Einschätzung eines kurzfristig hinzugezogenen Sachverständigen könnten die Kosten für eine Instandsetzung noch deutlich über den bisherigen Ansätzen liegen.

Nach einer vermessungstechnischen Scanaufnahme werden in einer Grundlagenermittlung und Voruntersuchung Daten für eine statisch-konstruktive Bearbeitung und für die Festlegung geeigneter Verfahrenstechniken für die Ausführung ermittelt. Es wird ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung gestellt und Fördermittel der Denkmalpflege beantragt. Weitere Leistungen sind das Planen und Ausschreiben von bauwerkserhaltenden Maßnahmen sowie die Objektüberwachung der Ausführung. Ein Zuschuss aus Mitteln der Städtebauförderung ist nur möglich, wenn der Ruine Pulverturm eine Nutzung zugeführt würde. Eine solche ist derzeit jedoch nicht erkennbar.

Um Voruntersuchungen sowie das Planen und Bauleiten für bausubstanzerhaltende Maßnahmen beauftragen zu können, werden in diesem Jahr Planungsmittel benötigt.

Finanzierung:

Da im Haushaltsjahr 2023 kein Ansatz auf der Maßnahme 25001 eingestellt ist, müssen 100.000 € außerplanmäßig bereitgestellt werden.

Eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung ist gemäß § 84 Abs. 1 S. 2 GemO nur zulässig,  wenn ein dringendes Bedürfnis besteht und die Finanzierung gewährleistet ist oder wenn sie unabweisbar ist. Ein dringendes Bedürfnis besteht, weil sich Verformungen und Risse am Objekt zeigen, die statisch beurteilt werden sollen.

Als Gegenfinanzierung sollen 100.000 € von der Maßnahme 20038 Produkt 11240100 Konto 78710000 „Planungsbudget für künftige investive Maßnahmen“ auf die Maßnahme 25001 Produkt 11240220 Konto 78710000 übertragen werden.

Beschlussfassung:

Dem Antrag wird entsprochen. Der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 100.000 € wird wie dargestellt zugestimmt.
(einstimmig - 15)

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